Frage an Adolf Kessel von Peter M. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Kessel,
nachdem nun Ende 2010 das Landesbeamtengesetz in RLP geändert wurde, fehlt immer noch die Ausgestaltung der z. B. für ehemalige Aufstiegsbeamte wichtigen Regelung in der Laufbahnverordnung. Außerdem ist kaum etwas dazu ausgesagt, wie zukünftig diese neuen Beförderungsregelungen die Attraktivität im öffentlichen Dienst für Beamte steigern sollen. Wie stehen Sie als ehemaliger Beamter persönlich dazu? Natürlich wäre auch die Ansicht der CDU dazu interessant.
Noch eine weitere Frage: Derzeit stehen wieder Tarifverhandlungen für die Länder (TVL) an. Wären Sie und Ihre Partei dafür, dieses hoffentlich bald erzielte Ergebnis auch zeitgleich 1:1 auf die Besoldung der Beamten anzuwenden?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits jetzt.
Sehr geehrter Herr Mertens,
besten Dank für Ihre Anfrage in Sachen Landesbeamtengesetz. Dazu möchte ich folgendes bemerken:
Leider ist der erste Teil Ihrer Frage recht vage formuliert, was die Beantwortung erschwert. Ich vermute aber, dass Sie hier den Wegfall des sog. Verwendungsaufstiegs ansprechen, der durch die sog. Fortbildungsqualifizierung ersetzt wird. Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass sich die CDU-Landtagsfraktion im Einklang mit den Überlegungen des Deutschen Beamtenbundes bei der Beratung des neuen Landesbeamtengesetzes hinsichtlich des Verwendungsaufstiegs für eine Übergangsregelung im Sinne eines Stichtags eingesetzt hat, die einen Bestandsschutz für jene Beamtinnen und Beamten gewährleistet, die aufgrund längerer Zugehörigkeit zum Öffentlichen Dienst auf eine Geltung der bisherigen Aufstiegsregelungen vertraut haben. Dies haben wir in einem Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung im Parlament konkret zur Debatte und Abstimmung gestellt. Leider haben Landesregierung und SPD-Mehrheitsfraktion diesen Antrag abgelehnt. Dass der Verwendungsaufstieg so sang- und klanglos wegfällt, halten wir für problematisch. Problematisch ist darüber hinaus, dass im Hinblick auf die Neuregelung vieles offen geblieben ist. Letztlich ist der Eindruck entstanden, dass die Landesregierung die neue Laufbahnverordnung mit heißer Nadel gestrickt und in letzter Sekunde vorgelegt hat, um damit das neue Landesbeamtengesetz wenigstens einigermaßen zu unterfüttern. Letztlich ist aber nicht klar wie die neue Fortbildungsqualifizierung in der Praxis konkret aussieht. Wir hätten uns gewünscht, dass die Landesregierung viel früher eine Gesamtregelung aus einem Guss vorlegt, die Klarheit schafft und dann auch die Fragen von Besoldung und Versorgung einbezieht. Hinsichtlich der Laufbahnverordnung sei noch angemerkt, dass das Parlament hier - anders als beim Landesbeamtengesetz - kein Mitspracherecht hat.
Was nun Ihre Frage zur Besoldungsanpassung anbelangt, ist uns natürlich bewusst, dass die rheinland-pfälzischen Beamten und Versorgungsempfänger in den zurückliegenden Jahren erhebliche Einschnitte haben hinnehmen müssen. Allein in den letzten zehn Jahren wurden über 40 Sparmaßnahmen zu ihren Lasten umgesetzt. Die CDU-Landtagsfraktion hat mit zahlreichen Initiativen versucht, dies gegen die Regierungsmehrheit zu verhindern, um eine kontinuierliche Einkommensentwicklung zu gewährleisten. Klar ist, dass die Beamten und Versorgungsempfänger nicht weiter von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden dürfen. Deswegen treten wir dafür ein, dass der Tarifabschluss für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes voll und ohne Zeitverschiebung auf Besoldung und Versorgung der Beamten übertragen wird. Einen entsprechenden Entschließungsantrag haben wir im Zuge der zurückliegenden Haushaltsberatungen in den Landtag eingebracht. Auch dieser Antrag ist von der Landesregierung und der sie tragenden SPD-Landtagsfraktion abgelehnt worden.
Mit freundlichen Grüßen
Adolf Kessel, MdL