Frage an Alexander Daniel Berndt von Thomas S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Guten Tag Herr Berndt,
ich danke Ihnen für Ihre zeitnahe Antwort auf meine Frage betreffs befristeter Arbeitsverträge für Lehrkräfte an Hessens Schulen
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/alexander-daniel-berndt/question/2018-09-22/303865
Es hört sich gut an, wenn laut Ihrer Aussage die Grünen mit meinen Kernanliegen übereinstimmen würden, ich erkenne aber Glaubwürdigkeitslücken.
1. Wenn laut Regierungsprogramm 2019-2024 die Zahl der befristeten Arbeitsverträge an Schulen weiter reduziert werden soll, dann suggeriert die Verwendung des Wortes "weiter" mir, dass eine solche Reduzierung schon stattgefunden hätte. Ich hatte aber in meiner Frage auf eine gegensätzliche Entwicklung gewiesen:
"Mehr als 5000 Lehrerinnen und Lehrer in Hessen sitzen lediglich auf einer befristeten Stelle (...) Die Zahl sei von rund 4900 auf etwa 5300 gestiegen."
Ich erkenne hier eine Diskrepanz zwischen der verlinkten Info und Ihrer Aussage. Können Sie diese Diskrepanz auflösen?
2. Die Vergütung der Mitarbeit von externen Lehrkräften wurde seit 2006 nicht erhöht. Ihr Kollege Herr MdL Wagner sich an das hessische Kultusministerium gewandt, dieses hat ihm gegenüber erklärt, dass bei einer Überprüfung im Jahr 2015 die bestehende Vergütung als angemessen eingestuft und daher nicht erhöht wurde.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/mathias-wagner/question/2018-01-24/296460
Die Entwicklung der Diäten der Landtagsabgeordneten in Hessen stieg dagegen von 6657 € im Jahr 2008 auf 7759 € im Jahr 2017 (also um 16,5%).
https://www.eckert-spd.de/der-glaeserne-abgeordnete/
Befristete Anstellung von Lehrer/innen, 12 Jahre Nullrunden bei Vertretungskräften = verantworten die hessischen Grünen nicht seit 5 Jahren eine bildungspolitische Misere mit und verraten somit den Grundsatz "Gleiches Geld für gleiche Arbeit"?
Viele Grüße T. S.
Guten Morgen, Herr S.,
ich persönlich bin mit der Zunahme befristeter Arbeitsverträge für Lehrkräfte ebenfalls nicht zufrieden und halte als Begründung die höhere Gesamtzahl der Lehrer*innenstellen für nicht ausreichend. Ich meine jedoch bundesweit - nicht zuletzt aufgrund der zunehmend kritischen Berichterstattung der Presse - ein nachhaltiges Umdenken in den Landesregierungen - auch der hessischen - zu erkennen und sehe die hessische Landesregierung an ihre Aussagen in ihrer Antwort vom 17.01.2017 auf eine Große Anfrage der SPD (Drucksache 19/4415 des Hessischen Landtags, S. 7f.) gebunden:
"Vonseiten der Personalräte und vonseiten der Gewerkschaften gab es Anregungen zu befristet beschäftigten Lehrkräften. Das Hessische Kultusministerium ist den Anregungen mit folgenden Absichtserklärungen gegenüber den Gewerkschaften ver.di, GEW, und dbb beamtenbund und tarifunion vom Mai 2016 gefolgt:
- Die Fristverträge werden nicht über das unabdingbar notwendige Maß hinaus geschlossen. Der Anteil der befristeten Lehrstellen im Schulbereich soll im Land Hessen möglichst bis zum Schuljahr 2018/19 auf bis zu 5,2% der gesamten Lehrerstellen festgelegt werden. Davon ausgenommen sind nebenberufliche Lehraufträge an beruflichen Schulen, z.B. Meister, Ärzte, Rechtsanwälte.
- In einem Stufenplan sollen die Arbeitsverhältnisse von befristet beschäftigten Lehrkräften, die zum Stichtag 01.12.2015 mehr als 60 Monate beschäftigt waren, bis zum Schuljahr 2019/20 durch Entfristungsangebote abgebaut werden. Zur Überbrückungen erhalten Betroffene mit Lehramtsbefähigung weitere Fristverträge bis zum Entfristungszeitpunkt, sofern nicht im Einzelfall, personenbedingte, verhaltensbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.
- In Ergänzung zu den Regelungen des Einstellungserlasses zum Ranglistenverfahren in der jeweils geltenden Fassung kann bei der Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern an diejenigen Personen vorrangig ein Einstellungsangebot vergeben werden, die den Maximalbonus für Unterrichtstätigkeit erreicht haben. Pro Schuljahr steht für die Vergabe von Stellen auf diesem Weg ein Kontinent zur Verfügung, das vom Hessischen Kultusministerium jährlich festgelegt wird und maximal 100 Stellen beträgt. Ansonsten bleiben die Regelungen des Einstellungserlasses in der jeweils geltenden Fassung unberührt."
Persönlich werde ich im Rahmen meiner Möglichkeiten für die Reduzierung prekärer Arbeitsverhältnisse, von denen ich selbst schon mehrfach in meinem Berufsleben betroffen gewesen bin, in allen Arbeitssektoren eintreten.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Berndt