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Wie werden Sie, bei steigendem Bedarf und aktuellen Wartezeiten in unserem Heimatwahlkreis von über 1,5 Jahren, gegen die Honorarkürzungen der Psychotherapeuten vorgehen?

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Alexander Engelhard
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Frage von Lena S. •

Wie werden Sie, bei steigendem Bedarf und aktuellen Wartezeiten in unserem Heimatwahlkreis von über 1,5 Jahren, gegen die Honorarkürzungen der Psychotherapeuten vorgehen?

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Antwort von CSU

Ihre Rückmeldung zur Vergütungsanpassung vor dem Hintergrund der aktuellen Versorgungssituation nehme ich sehr ernst. Die geschilderte Entwicklung zur steigenden Nachfrage von psychotherapeutischer Unterstützung deckt sich mit vielen Berichten aus der Praxis.

Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar von der Politik festgelegt. Vielmehr handelt es sich um eigenständige Verhandlungen zwischen den Selbstverwaltungspartnern – insbesondere der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband – im sogenannten Bewertungsausschuss. Dieses Verfahren ist im Fünften Sozialgesetzbuch gesetzlich geregelt. In seiner Sitzung am 11. März 2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Die Entscheidung wurde gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffen. Gleichzeitig werden die sogenannten Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten um 14,25 Prozent angehoben. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich damit für psychotherapeutische Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten, eine deutlich geringere Absenkung der Honorare. Der Ehrlichkeit halber muss man auch sagen, dass sich die Honorare für psychotherapeutische Leistungen im Vergleich zu vielen anderen ärztlichen Fachgruppen in den letzten zehn Jahren überdurchschnittlich erhöht haben.

Nichtsdestotrotz kann ich nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert und ich als Abgeordneter an der Entscheidung nichts ändern kann.
 

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