Frage an Alexander Krauß bezüglich Gesundheit

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Alexander Krauß
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Frage von Angela B. •

Frage an Alexander Krauß von Angela B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Krauss,
mit Entsetzen verfolge ich die steigenden Coronazahlen in Sachsen.
Leider habe ich im familiären Kreis, die Erfahrung gemacht, dass sich das Gesundheitsamt überhaupt nicht um die Kontaktverfolgung bemüht.
Meine Tochter hatte durch Arbeit als Erzieherin , Kontakt als Erstkontakt zu einem nachweislich infizierten Kind. Am 08.12. Schnelltest, am 11.12. Bestätigung Virus.
Sie hat sich am Freitag sofort beim zuständigen Amt mit allen erforderlichen Daten gemeldet.
Bis heute gab es keine Reaktion vom Gesundheitsamt Leipzig. Das heißt sie wäre seit dem 8.12. weiterhin auf Arbeit. Quarantäne ist ja nicht angeordnet und Arbeitgeber meinte auch, sie könnte arbeiten.
Da sie nicht eindeutige Symptome hat, aber trotzdem infiziert und ansteckend sein könnte, ist mir das Verhalten Gesundheitsamt und Arbeitgeber völlig unverständlich.
Einen Schnelltest hat sie sich jetzt selber für den 17.12. organisiert.
Um niemanden anzustecken, hat sie sich krank schreiben lassen.
Warum gibt es keine klaren gesetzlichen Regelungen , was genau bei direktem Kontakt mit Corona infizierten zu tun ist ? Wie lange darf sich ein Gesundheitsamt Zeit lassen um Kontakte nachzuverfolgen, Quarantäne , Test anzuordnen ?
Klare Vorgaben für Arbeitgeber scheint es auch nicht zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
A.Brautzsch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihren Erlebnisbericht und Ihre Fragen.

Nicht nur im Erzgebirgskreis bzw. in Sachsen (aber aufgrund des hohen Infektionsgeschehens dort besonders) können Infektionsketten seit Wochen nicht mehr ausreichend nachverfolgt werden. Ihre Kritik an diesem Zustand ist vollkommen berechtigt. Der Erzgebirgskreis hat zusätzlich eigenes Personal dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt, Landesbedienstete unterstützen den Landkreis, auch die Bundeswehr. In anderen Gebietskörperschaften läuft das ähnlich. Uns muss es gelingen, das Infektionsgeschehen auf 50 Neuerkrankte je 100.000 Einwohner zu senken, um die Infektionsketten wieder nachverfolgen zu können.
Die gesetzliche Grundlage für die Quarantäne etc. ist das Infektionsschutzgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/). Eine sächsische Landesverordnung beschäftigt sich mit Einreisen aus dem Ausland (Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung). Die Testverordnung des Bundes regelt, wer Anspruch auf Tests hat (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Coronavirus-TestV_BAnz_011220.pdf). Für Unternehmen ergeben sich außerdem Verpflichtungen aus berufsgenossenschaftlicher Perspektive (für Kindergärten zum Beispiel: https://www.dguv.de/corona-bildung/kitas/index.jsp).
Bei allen gesetzlichen Regelungen: Es ist wichtig, dass sich die Bürger verantwortungsbewusst verhalten. Insofern hat ihre Tochter richtig gehandelt.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein besinnliches und gesegnetes Weihnachtsfest. Bleiben Sie gesund!

Mit einem herzlichen Glückauf grüßt Sie

Alexander Krauß