Wann nimmt man die Syrer aus dem Bürgergeld und bezahlt sie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?
Sehr geehrter Herr Throm, die Beschäftigungsquote von Syrien liegt laut MDR (Quelle siehe unten) bei 42%. Vermutlich ist sie sogar noch höher. Wäre es nicht trotzdem sinnvoll alle Syrer, sofern sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu bezahlen. Laut dem Bayerischen Rundfunk (Quelle unten) eigentlich die Arbeitslosenquote bei 37%. Das Bürgergeld beziehen rund 350.000 erwerbsfähige Menschen aus Syrien darunter ziehen auch um die 50.000 Schüler.Mit freundlichen GrüßenPepe P.Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/syrer-arbeitslos-erwerbstaetig-merz-faktencheck-100.htmlhttps://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/wie-viele-syrer-arbeiten-in-deutschland-welche-berufe-ueberblick,UWXXgE0
Vielen Dank für Ihre Zuschrift. Das dahinterliegende Anliegen, dass sich Arbeit lohnen muss und wer arbeiten kann auch arbeiten soll, teile ich ausdrücklich. Es ist einer der Kerngedanken, mit denen wir das Bürgergeld durch die Neue Grundsicherung ersetzen.
In der Sache ist die vorgeschlagene Lösung so aber nicht zulässig: Ob jemand Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Bürgergeld erhält, richtet sich nicht nach der Staatsangehörigkeit, sondern nach dem aufenthaltsrechtlichen Status. Wer noch im Asylverfahren ist, erhält die niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; wer als Flüchtling anerkannt ist, oder subsidiären Schutz genießt, ist leistungsrechtlich weitgehend gleichgestellt. Das ist Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts.
Der wirksame Hebel liegt daher woanders. Mit dem Sturz des Assad-Regimes ist für viele Syrer der Schutzgrund entfallen, und die Bundesregierung hat die Überprüfung syrischer Schutztitel wieder aufgenommen. Wir setzen dabei zunächst konsequent auf die geförderte freiwillige Ausreise, weil sie der schnellere und kostengünstigere Weg ist. Wo das nicht fruchtet, wird auch wieder verstärkt abgeschoben werden müssen. Hinzu kommen klare Mitwirkungspflichten am Arbeitsmarkt mit spürbaren Konsequenzen bei Verweigerung.
