Frage an Alexandra Thein bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Alexandra Thein
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Frage an Alexandra Thein von Klaus Z. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Thein,

ich hatte Sie bereits am 15.04.2010 kontaktiert. Die Email Rückmeldung Ihres MA Michael Bollmann, sie würden sich um das Thema kümmern. Herr Lambsdorff hatte bestätigt daß sie hierfür Zuständig sind. Am 4.05.2010 habe ich bei Ihnen nachgefragt. Keine Antwort.

Deshalb die offentliche Anfrage über Abgeordnetenwatch.

Es gibt internationale Vereinbarungen zur EU weiten Anerkennung von Gerichtsurteilen im Familienrecht. (Brussels II convention von 1998 no: 1347/2000). Für das Kinderrecht desweiteren die Kinderrechtskonvention der UN.

Im Hinblick auf das Vereinigte Königreich gibt es hier leider sehr viele Probleme. Das scheint nicht nur bei der Durchsetzung von Gerichtsurteilen im Familienrecht sondern generell der Fall zu sein. Die Kosten der Rechtsanwälte sind schichtweg nicht bezahlbar. Die Gerichtskostenbeihilfeist eine Farce (es sei denn Sie nagen am Hungertuch).

Konkret:
Ein Rechtsanwalt in London kassiert mindestens 160 Pfund/Stunde. Wenn Sie einen guten Rechtsanwalt wollen müssen Sie inklusive MwSt mindestens 300-400 Euro/Stunde bezahlen. Desweiteren ist vor Gericht zusätzlich ein Barrister notwendig. (ähnlich dem Heizer auf den Britischen Elektroloks vor 30-50 Jahren). Der Rechtsanwalt darf vor Gericht nicht agieren. Auch sind die Gerichte komplett ineffizient. Es dauert minestens 3-4 Monate bevor sie einen konkreten Gerichtstermin bekommen. (On Risk Fälle können sie auch innerhalb 1 Monat bekommen - fällt dieser, was sehr wahrscheinlich ist aus, dann haben sie für die wartenden Rechtsanwälte schnell Kosten von 3000-5000 Euro beisammen). For nothing !

Deshalb möchte ich Sie bitten, eine offizielle Anfrage mit Untersuchung an die EU Kommission zu richten.

Fragen:
Verletzt GB die internationalen Vereinbarungen gemäss Brussels II wg.
1. Unbezahlbarer Kosten für Rechtsanwälte (unter 10.000 Euro geht nichts)
2. Langsamer Gerichtsverfahren (min 3-5 Monate)
3. dem Zwang einen Barrister vor Gericht zu haben

Detail an Ihren Kollegen.

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