Frage an Alois Gerig bezüglich Recht

Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Alois Gerig
CDU
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Frage von Ekkehard I. •

Frage an Alois Gerig von Ekkehard I. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Gerig ,
ich habe zwei Fragen , die sich aber beide auf den zunehmender Perversion ausgesetzten Rechtsstaat beziehen .
1. Heute wird über 2 Dreizehnjährige berichtet , die in München eine über 80jährige Rentnerin gefoltert haben (sollen) . Sie konnten sich sicher sein , dass sie auf Grund unserer absurden Rechtsprechung straffrei bleiben würden. Ähnlich tatenlos bleibt die Justiz, wenn in Südbaden Kinderbanden, hinter denen allerdings gut organisierte Erwachsene stehen, Einbrüche oder Räubereien begehen. Man kann heutzutage Jugendliche nicht früh genug an Entscheidungen beteiligen, aber volle Strafmündigkeit soll erst ab 21 Jahren eintreten. Finden Sie das richtig? Ist die innere Sicherheit auch auf dem Altar von Frau Merkels Kuschelkultur geopfert worden?
2. Nachdem eine Zeit lang die Telefonterroristen ( Glücksspiele , etc. ) scheinbar etwas zurückhaltender waren , starten sie zumindest auf meinem Anschluss wieder Großoffensiven. Wahrscheinlich haben sie längst erkannt , wie zahnlos die Aufsichtsbehörde die vorgebliche Gesetzesverschärfung handhabt . Es war übrigens Ihre Partei , die eine schärfere Regelung in der Großen Koalition verhindert hat . Sind Sie bereit , sich für eine Verschärfung einzusetzen, nachdem das Scheitern der gegenwärtigen Regelung offenkundig ist?
Im übrigen finde ich es sehr erfreulich , dass Sie im Unterschied zu Ihrem Vorgänger die Anfragen bei abgeordnetenwatch.de überhaupt und zügiger beantworten .
Mit guten Wünschen für Ihre Arbeit im BUndestag
Ekkehard Indenbirken

Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Indenbirken,

vielen Dank für Ihre Anfragen vom 10. März und 16. Juli 2010. Da mich neben meiner Wahlkreis- und Parlamentsarbeit täglich eine Vielzahl von E-Mails und Briefen erreichen, bitte ich um Verständnis, dass es leider nicht möglich war, Ihre Anfragen früher zu beantworten. Zu Ihren beiden Anfragen nehme wie folgt Stellung:

Jugendkriminalität:

Jugendkriminalität und Jugendgewalt haben ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen. Die Koalition aus Union und FDP beabsichtigt, Vollzugsdefizite im Jugendstrafrecht abzubauen. Außerdem soll im Jugendstrafrecht der „Warnschussarrest“ eingeführt und die Höchststrafe für Mord auf 15 Jahre Jugendstrafe angehoben werden. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht bestimmend bleibt. Die notwendige Prävention muss meiner Meinung nach an verschiedenen Stellen ansetzen. Insbesondere halte ich es für erforderlich, Bildung und Erziehung in Familien, Schulen und Jugendarbeit zu stärken und eine enge Zusammenarbeit von Schulen, Jugendämtern und Polizei zu praktizieren.

In Ihrer Anfrage sprechen Sie Straftaten an, die von Kindern verübt wurden. Von der Koalition ist nicht geplant, die Strafmündigkeit auf unter 14 Jahre abzusenken. Dies ist aus meiner Sicht vernünftig. Unter 14-Jährige - also Kinder - können zwar begreifen, was Recht und Unrecht ist, sind aber häufig nicht reif genug, nach dieser Einsicht zu handeln. Auch kann es für Kinder schwierig sein, in komplexen Situationen die Folgen ihres Handels abzuschätzen. Aus diesen Gründen kann ich es nicht befürworten, Kinder nach Jugendstrafrecht zu bestrafen.

Begehen Kinder Straftaten, sehe ich die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe sowie die Familiengerichte gefordert, beispielsweise durch intensive Erziehungshilfen für die betroffenen Familien, in schweren Fällen auch durch Unterbringung der Kinder in Heimen oder Pflegefamilien. Personen, die durch Straftaten von Kindern geschädigt werden, können unter Umständen Schadensersatz beanspruchen. Werden Kinder von Erwachsenen zu Straftaten angestiftet, bin ich dafür, diese Erwachsenen strafrechtlich zu belangen.

Des Weiteren sprechen Sie in Ihrer Anfrage auch die volle Strafmündigkeit ab 21 Jahren an. Häufig beurteilen die Gerichte Straftaten von Heranwachsenden - das ist die Altersgruppe zwischen 18 und 21 Jahren - nach Jugendstrafrecht. Ich bin der Auffassung, dass Rechte und Pflichten im Einklang stehen sollten. Da die volle Geschäftsfähigkeit mit 18 Jahren eintritt, halte ich es für richtig, dass in dieser Altersgruppe in der Regel Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.

Telefonwerbung:

Es ist grundsätzlich verboten, Verbraucherinnen und Verbraucher ohne ihre Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen. Um Verbraucher besser vor belästigenden Werbeanrufen zu schützen, wurden in der vergangenen Wahlperiode die gesetzlichen Bestimmunen verschärft. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung wurde es möglich, Verstöße gegen das Telefonwerbeverbot mit deutlich höheren Bußgeldern zu ahnden. Telefonwerbern wurde zudem untersagt, ihre Telefonnummer zu unterdrücken. Das Gesetz gibt den Verbrauchern mehr Rechte, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon geschlossen haben.

Die mit dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung vorgenommenen Neuregelungen sind grundsätzlich richtig. Aufgrund der Gesetzesverschärfung wurden bereits Bußgelder gegen unlautere Anbieter verhängt. Gleichwohl hat die Praxis gezeigt, dass die Verbraucher immer noch nicht ausreichend vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt sind und nach wie vor durch entsprechende Anrufe belästigt werden.

Die CDU/CSU hatte in der vergangenen Wahlperiode vorgeschlagen, dass am Telefon geschlossene Verträge ohne schriftliche Bestätigung durch den Verbraucher unwirksam sein sollten. Eine solche Regelung würde mehr Aufwand für das werbende Unternehmen bedeuten und unlautere Telefonwerbung unattraktiv machen. Leider wurde in der Großen Koalition dieser Vorschlag von der SPD abgelehnt. Da das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung nicht wie angestrebt wirkt, halte ich es für richtig, den genannten Vorschlag in dieser Wahlperiode wieder aufzugreifen und im Gesetz zu verankern. Inwiefern der jetzige Koalitionspartner - und das von ihm geführte Justizministerium - mitmacht, vermag ich leider nicht vorherzusagen.

Neben dem Schließen von offensichtlichen Gesetzeslücken ist es auch notwendig, den Vollzug der bestehenden gesetzlichen Vorschriften zu verbessern. Um unerlaubte Telefonwerbung effektiver zu bekämpfen, halte ich es für sinnvoll, eine zentrale Ermittlungsstelle der Staatsanwaltschaften zu schaffen, die sich gezielt mit Betrügereien über das Telefon befasst. Indem Verbraucher unerlaubte Werbeanrufe den Verbraucherzentralen oder der Bundesnetzagentur melden, können sie dazu beitragen, unlauteren Telefonwerbern das Handwerk zu legen.

Mit freundlichen Grüßen

Alois Gerig