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Wären Sie bereit, sich für die Prüfung eines AfD-Verbotes durch das Bundesverfassungsgericht einzusetzen? Freundliche Grüße- Monika L.

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Alwin Theobald
CDU
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Frage von Monika L. •

Wären Sie bereit, sich für die Prüfung eines AfD-Verbotes durch das Bundesverfassungsgericht einzusetzen? Freundliche Grüße- Monika L.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Entwicklungen innerhalb der AfD, zahlreiche Äußerungen ihrer Funktionäre und die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden erfüllen mich mit großer Sorge. Wo die Würde einzelner Menschen infrage gestellt, unsere demokratischen Institutionen verächtlich gemacht oder gesellschaftliche Gruppen pauschal ausgegrenzt werden, braucht es einen klaren und entschlossenen Widerspruch.

Ein Parteiverbot ist in unserem Rechtsstaat allerdings das äußerste Mittel. Die Voraussetzungen dafür sind aus guten Gründen sehr hoch. Es reicht nicht aus, dass einzelne Mitglieder oder Strömungen einer Partei extremistische oder verfassungsfeindliche Auffassungen vertreten. Für ein erfolgreiches Verbotsverfahren müsste der Gesamtpartei nachgewiesen werden, dass sie planvoll und zielgerichtet darauf hinarbeitet, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, und dass hierfür auch ein ausreichendes politisches Durchsetzungspotenzial besteht.

Nach intensiver Beschäftigung mit den vorliegenden Verfassungsschutzberichten und den verfassungsrechtlichen Anforderungen bin ich derzeit nicht davon überzeugt, dass ein Verbotsantrag mit der erforderlichen Sicherheit erfolgreich wäre. Deshalb würde ich mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht für die Einleitung eines solchen Verfahrens einsetzen.

Ein schlecht vorbereiteter oder letztlich erfolgloser Verbotsantrag könnte der AfD politisch sogar nutzen. Sie würde eine Niederlage der Antragsteller voraussichtlich als vermeintlichen Beleg dafür darstellen, dass sämtliche Vorwürfe gegen sie unbegründet seien – obwohl ein gescheitertes Verbotsverfahren eine solche Aussage rechtlich gerade nicht zuließe. Dadurch könnten bestehendes Misstrauen gegenüber demokratischen Institutionen und die Politikverdrossenheit weiter verstärkt werden.

Das bedeutet keineswegs, die Gefahren des Rechtsextremismus zu unterschätzen oder untätig zu bleiben. Der Rechtsstaat muss verfassungsfeindliche Bestrebungen konsequent beobachten, strafbare Äußerungen und Handlungen verfolgen und seine Institutionen schützen. Vor allem müssen die demokratischen Parteien die AfD politisch stellen: durch klare Haltung, durch sachliche Auseinandersetzung und durch konkrete Lösungen für die Probleme, die viele Bürgerinnen und Bürger beschäftigen.

Ein Parteiverbotsverfahren darf weder aus taktischen Gründen begonnen noch grundsätzlich ausgeschlossen werden. Sollten neue, gerichtsfeste Erkenntnisse eine andere rechtliche Bewertung rechtfertigen, müsste die Lage neu geprüft werden. Nach meinem heutigen Kenntnisstand halte ich einen Verbotsantrag jedoch nicht für den richtigen und erfolgversprechenden Weg.

Mit freundlichen Grüßen

Alwin Theobald

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