Überprüfung der AfD auf Verfassungsmäßigkeit?
Guten Tag,
die AfD gefährdet unsere Demokratie und wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Unsere Verfassung gewährt zwar eine weitreichende Parteifreiheit, aber eben nur innerhalb der Grenzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Daher frage ich Sie, ob Sie die folgende Forderung mittragen: „Alle Parteien, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem oder als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden, sollen vom Bundesverfassungsgericht auf Verfassungsmäßigkeit überprüft werden“.
Stimmen Sie mir zu, dass das Bekenntnis zum Grundgesetz diese Forderung eigentlich schon gebietet?
Auch auf Landesebene ist ein entsprechender Antrag über den Bundesrat ja möglich.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich nehme die Debatte rund um die AfD und mögliche rechtliche Schritte sehr ernst. Klar ist: Extremistischen Tendenzen muss in unserer Demokratie entschieden entgegengetreten werden.
Gleichzeitig ist ein Parteiverbotsverfahren ein sehr schwerwiegender Schritt, der hohe rechtliche Anforderungen hat und dessen Erfolgsaussichten sehr sorgfältig geprüft werden müssen. Auch die politischen Folgen müssen bedacht werden: Schon die Spekulation über ein solches Verfahren kann die AfD politisch stärken, erst recht, wenn ein Verfahren am Ende scheitern sollte.
Deshalb halte ich es für besonders wichtig, die AfD weiterhin klar politisch zu stellen: mit Argumenten, guter Sacharbeit und dem Ziel, Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern zurückzugewinnen.
Freundliche Grüße
Andreas Braun
