Frage an Andreas Geisel bezüglich Innere Sicherheit

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Andreas Geisel
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Frage von Thomas B. •

Frage an Andreas Geisel von Thomas B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Geisel,

ich habe folgende Frage etwas angepasst bereits an Herrn Dr. Schäuble gestellt (bisher unbeantwortet) und wünsche mir von Ihnen nun auch eine Aussage dazu, wenn Sie erlauben.

Der gesetzgeberische Prozess zum Zugangserschwerungsgesetz, angestoßen durch Frau Dr. von der Leyen, ist ja nun in vollem Gange.

Meine Frage diesbezüglich:

Ist es möglich, auch Gesetze ähnlicher Art auf den Weg zu bringen, der bspw. den Zugang zu rechtsextremen, linksextremen, religiös-extremistischen, antisemitistischen, frauenfeindlichen, gewaltverherrlichenden und anderen in unserer Gesellschaft nicht gewünschten Inhalten (Glückspiel, gefährliche Sportarten etc.) zu sperren?

Wenn so etwas für Kinderpornografie möglich ist, sollte das doch auch für weitere "schädliche" und unrechtmäßige Inhalte durchsetzbar sein, insbesondere wenn diese Inhalte gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung oder gegen eine gesellschaftliche Moralvorstellung verstoßen.

Meinen Sie nicht, dass das Zugangserschwerungsgesetz dahingehend allgemeiner formuliert werden könnte?

Mit besten Grüßen
Thomas Bauer

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Sehr geehrter Herr Bauer,

schwierige Frage. Ich könnte prinzipiell mit "ja" antworten, denn was im Alltag und in Printform selbstverständlich verboten ist, darf im Internet nicht erlaubt oder einfach zugänglich sein. Aber: Das von Ihnen angesprochene Zugangserschwerungsgesetz zeigt uns die damit verbundenen Probleme. Wenn uns Internetexperten sagen, dass die im Gesetz vorgesehenen Sperren technisch relativ leicht umgangen werden können, ist die gefundene Lösung offensichtlich nicht optimal. Und wenn Datenschützer beklagen, dass neue Gesetz sei womöglich der Einstieg in eine Form der Internetzensur, besteht da offensichtlich noch Klärungsbedarf. Ich bin zunächst einmal für eine gründliche Diskussion der technischen Möglichkeiten und des grundgesetzlichen Rahmens, vor allem auch unter Einbeziehung der Kritiker (ruhig auch der Aktivisten der Piratenpartei) des neuen Gesetzes. Ich möchte vor allem deren Vorschläge zum Umgang mit der Problematik hören. Bisher nehme ich von dort nur Kritik wahr, ohne einen konkreten Vorschlag gehört zu haben. Im Ergebnis dieser Diskussion sollte über den weiteren Umgang mit dem Zugangserschwerungsgesetz befunden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Geisel

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