Frage an Andreas Hagenkötter bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Andreas Hagenkötter
FREIE WÄHLER
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Frage von Joachim M. •

Frage an Andreas Hagenkötter von Joachim M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hagenkötter,

wie stehen Sie zu der Tatsache, dass sich bisher keine Partei (und meines Wissens auch nicht eine freie Wählervereinigung) ausgesprochen hat für eine Wiedereinführung des von Adenauer und dem ersten Deutschen Bundestag mit dem Dritten Strafrechtsänderungsgesetz v. 4.8.1953 beseitigten Gestzes gegen die Bestechung und Bestechlichkeit von Volksvertretern? Und halten Sie den Grundgesetzartikel, der den Abgeordneten "nur seinem Gewissen verantwortlich" macht, für ausreichend, um die in einer Bananenrepublik üblichen Zustände zu verhindern? Wer garantiert uns, dass ein Gewissen existiert, wo es das Grundgestz vermutet?

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Maass

Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Maass,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Zum strafrechtlichen Teil Ihrer Frage erlaube ich mir den Hinweis, dass Abgeordnetenbestechung sehr wohl strafbar ist nach § 108e Strafgesetzbuch. Diese Vorschrift ist durch das 28. Strafrechtsänderungsgestz (StÄG) vom 13.01.1994 eingeführt worden. Diese Regelungen gehen nach Ansicht der Fraktion der B90/GRÜNE nicht weit genug. Im Mai 2007 hat die Fraktion B90/GRÜNE einen Gesetzentwurf eines StÄG - Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten - eingereicht, der in der Bundestagsdrucksache 16/6726 nachzulesen ist. Über den Gesetzesentwurf ist bisher nicht entschieden worden. Als möglicher Landtagsabgeordneter wäre ich damit nicht befasst, weil die Gesetzgebungskompetenz dafür beim Bund liegt.

Grundsätzlich halte ich es für richtig, dass Abgeordnete nur ihrem Gewissen gegenüber verantwortlich sind. Ob die zur Wahl stehenden Kandidaten ein Gewissen haben oder nicht müssen die Wähler entscheiden. Wie soll es auch sonst gehen? Prüfen können Sie das Gewissen vorher nicht. Daran sind schon unzählige Gremien gescheitert, die eine "Gewissensentscheidung" bei Kriegsdienstverweigerern prüfen wollten.

Die Bundesrepublik ist nicht frei von Korruption, weil auch bei uns Menschen leben und arbeiten, die aus Not oder Gier käuflich sind. Es besteht aber aus meiner Sicht keine Gefahr, dass wir eine Bananenrepublik werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Andreas Hagenkötter