Frage an Andreas Schwab bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Andreas Schwab
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Frage von Leon S. •

Frage an Andreas Schwab von Leon S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Hr. Dr. Schwab,

nachdem zu meiner großen Erleichterung ACTA gekippt worden ist, lese ich in verschiedenen Quellen immer wieder, dass bereits ein Nachfolgepapier entsteht, unter kryptischer Bezeichnung, bzw. schon vorliegt. Da ich nun in Folge der offensichtlichen Begünstigung von ebay und Konsorten bei datenschutzrechtlichen ( in Ausprägung von 1:1 Übernahmen ganzer Passagen im Text aus Lobbypapieren) Entwürfen befürchte, dass, wie schon bei ACTA Bürgerrechte hintenanstehen bitte ich um eine Stellungnahme Ihrerseits, ob bereits ein ACTA-Nachfolger kursiert und wenn ja, wo man Einsicht erhalten kann. Leider ist mein Vertrauen in die Institutionen sowohl der EU als auch des Bundes diesbezüglich dauerhaft erschüttert, eine offene, ehrliche und sachdienliche Antwort Ihrerseits kann dazu beitragen, dieses Vertrauen partiell wieder herzustellen.

Vielen Dank im Voraus,
mit freundlichen Grüßen
Leon Sieberath

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Sehr geehrter Herr Sieberath,

Vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Arbeit und für Ihre Frage bezüglich eines potentiellen ACTA Nachfolgers.

Wie Sie wissen, wurde ACTA auf europäischen Level abgelehnt und ist daher nicht in Kraft getreten. Derzeit gibt es auf EU-Ebene keine Anstöße dieses Dossier wieder aufzunehmen und mir sind ebenso keine Entwürfe dazu bekannt.

Was die Datenschutzverordnung betrifft, scheint eine Internetplattform ungenau recherchiert und somit der öffentlichen Diskussion falsche Informationen geliefert zu haben.

Eine ersatzlose Streichung der Teile von Artikel 79 der Datenschutzverordnung, die Firmen bei einem Verstoß Geldstrafen auferlegen, habe ich beispielsweise nie gefordert, das wird dort fälschlich behauptet. Unser Änderungsantrag bestätigt ausdrücklich die Erteilung von Geldstrafen und darüber hinaus eine Beibehaltung des Maximumbetrags von einer Million Euro (und nicht nur maximal 500.000 Euro, wie von der Kommission gefordert). Mit der Streichung der Teile des Artikel 79, die genaue Vorgaben für die Aufsichtsbehörde detaillieren, soll lediglich die notwendige und durch den Artikel 8(3) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschaffene Unabhängigkeit von Aufsichtsbehörden respektiert werden. Dies ist aber keineswegs mit einer Streichung von Geldstrafen gleichzusetzen - im Gegenteil! Aufsichtsbehörden werden über flexiblere und höhere Geldstrafen bestimmen können! (siehe besonders Änderungsantrag 423 im offiziellen Dokument der IMCO Änderungsanträge). Ich bin also der Meinung - und meine Änderungsanträge reflektieren dies - dass Geldstrafen bei Datenschutzverletzungen auf jeden Fall erhalten bleiben sollen.

Leider kursieren im Internet falsche Gerüchte darüber, warum bestimmte Änderungsanträge gestellt werden. Drei von den insgesamt 80 meiner Anträge wurden von sog. "Datenschützern" herausgegriffen, und als Anträge kritisiert, die angeblich ohne Inhaltsprüfung "abgeschrieben" wurden. Dies ist schlicht falsch. Im Übrigen wird hier mit zweierlei Maß gemessen: wenn direkt von den "Datenschützern" abgeschrieben wird, ist alles anscheinend nur halb so schlimm.
Zudem scheint es den Betrachtern nur um Formulierungen und Wortlaute zu gehen. Es sind aber die Inhalte, die zählen!

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Antworten einen guten Überblick und hilfreiche Informationen gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr

Andreas Schwab

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