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Antwort von Andrew Ullmann
FDP
• 06.04.2023

im Dezember hat die Bundesregierung beschlossen auch Privathaushalte, die mit Heizöl, Pellets, LPG, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks wärmen und nicht von der Gaspreisbremse profitieren rückwirkend für den Winter 2022/23 zu entlasten.

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