Warum setzt das Land NRW die Hotspot-Regelung nicht um und schützt nicht die Bürger*innen vor dem SARS-Cov2-Virus durch eine Maskenpflicht in Innenräumen (Geschäfte) trotz der Inzidenz im Land?

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Anette Bunse
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Frage von Julia P. •

Warum setzt das Land NRW die Hotspot-Regelung nicht um und schützt nicht die Bürger*innen vor dem SARS-Cov2-Virus durch eine Maskenpflicht in Innenräumen (Geschäfte) trotz der Inzidenz im Land?

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Sehr geehrte Frau P.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht vor, dass, wenn „es lokal begrenzt zu einer bedrohichen Infektionslage (sog. „Hot Spot“) [kommt], was aufgrund einer gefährlicheren Virusvariante oder aufgrund einer drohenden Überlastung der Krankenhauskapazitäten wegen besonders vieler Neuinfektionen oder eines besonders starken Anstiegs der Neuinfektionen der Fall sein kann“, erweiterte Schutzmaßnahmen für die betroffenen Gebietskörperschaften zur Verfügung (etwa Maskenpflicht, Abstandsgebot und Hygienekonzepte) stehen. Da in Nordrhein-Westfalen derzeit weder besonders viele Neuinfektionen stattfinden noch die Krankenhauskapazitäten überlastet zu sein drohen, besteht keine Notwendigkeit, die Hot Spot Regelung umzusetzen und erweiterte Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Mit herzlichen Grüßen

Dr. Anette Bunse MdL

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