Frage an Angela Freimuth bezüglich Menschenrechte

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Angela Freimuth
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Frage von Jutta B. •

Frage an Angela Freimuth von Jutta B. bezüglich Menschenrechte

Sehr geehrte Frau Freimuth,
es geht um folgende Nachricht:
https://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Steinfurt/Greven/4215556-Kreis-mietet-fuer-den-Notfall-Gebaeude-an-Der-Zaun-fuer-Quarantaene-Suender
Ist das wirklich Ihr Ernst? Oder stimmt das nicht? Das wäre ein eklatander Eingriff in die Menschenrechte. Das ist zwar momentan leider üblich, aber das geht dann wohl über die rote Linie hinaus.
Bitte beantworten Sie mir die Frage: Soll dieses Haus wirklich genutzt werden, um Menschen einzusperren?
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Busch

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage vom heutigen Tage. Der geschilderte Sachverhalt wurde weder von mir angeordnet, noch ist er mir anderweitig bekannt. Deshalb kann ich auch leider zu dem konkret geschilderten Fall keine Beurteilung abgeben.

Grundsätzlich erlaube ich mir aber den Hinweis auf § 30 InfektionsschutzG. Dort befinden sich Regelungen zur Anordnung einer Absonderung/Quarantäne und auch in Absatz II die ausdrückliche Grundrechtseinschränkung (Art 2 Absatz 2 Satz 2 GG Freiheit der Person) für den Fall, dass ein Ansteckungsverdächtiger oder Ausscheider zwangsweise in einem Krankenhaus oder einer anderen geeigneten abgeschlossenen Einrichtung abgesondert werden können. Die Länder und Kommunen müssen im Zweifel derartige Einrichtungen – ggf. auch sehr kurzfristig – ermöglichen. Ob und wie das im geschilderten Sachverhalt vorliegt, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen.
Der Vollständigkeit halber sei auch darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen die Quarantänevorschriften gemäß § 75 InfektionsschutzG sogar mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen belegt werden kann und falls derjenige einen Dritten infizieren würde, hier eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung bis im schlimmsten Fall sogar Tötung in Betracht kommen könnte.

Die Bekämpfung der Pandemie ist für alle in unserer Gesellschaft, seien es Bürgerinnen und Bürger oder jene mit Entscheidungsverantwortung, eine große Herausforderung und verlangt uns allen vieles ab. Ich hoffe sehr, dass wir baldmöglichst zu einer risikoorientierten, verantwortungsbewussten „Normalität“ zurück kommen.
Geeignete, erforderliche und verhältnismäßige Eingriffe in unserer Bürgerrechte waren dafür notwendig, sind aber stets zu hinterfragen und in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen auch unverzüglich aufzuheben, wenn die Voraussetzungen für die Eingriffe nicht mehr gegeben sind, insbesondere wenn die Verhältnismäßigkeit nicht mehr bestünde, weil es z.B. mildere Mittel gibt.

Gleichwohl stellt das Corona Sars II Virus nach gegenwärtigem Kenntnisstand eine erhebliche Gefahr für Gesundheit und Leben insbesondere für gesundheitsgeschwächte Menschen dar und es zeichnet unsere zivilisierte und freiheitliche Gesellschaft auch aus, dass sie solidarisch zusammen steht und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit des Mitmenschen achtet und schützt. Ich bin mir sicher, dass auch Sie diese Abwägung vornehmen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Angela Freimuth

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