Frage an Angelika Birk bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Angelika Birk
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Angelika Birk von Gerhard R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Birk,

insbesondere in den Bereichen Arbeit, Soziales und Bildung fehlen viele Milliarden Euro. Trotzdem werden kirchliche Personalausgaben vom Land Schl-H und anderen Bundesländern mitfinanziert.

Der Jurist Dr. Czermak hat nachgewiesen, dass es dafür trotz vorhandener Verträge keine Rechtfertigung gibt.

Einzelheiten finden Sie in seinem Aufsatz "Ablösung historischer Staatsleistungen an die Kirchen oder Ewigkeitsrente?" - bei GoogleWeb unter "Staatsleistungen an die Kirchen".

Bund und Länder können und müssen diese Verschwendung öffentlicher Mittel beenden.
Werden Sie sich dafür einsetzen?

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Reth,

die GRÜNEN haben sich gerade in Schleswig Holstein immer wieder für die Aufhebung des bisherigen Kirchenstaatsvertrages eingesetzt. Da dies zum Teil Verfassungsfragen berührt, sind hierfür aber auf Bundes- und Landesebene Zweidrittel Mehrheiten notwendig. Der von Ihnen angesprochene Sachverhalt ist aber auch noch aus einem anderen Grund nicht so leicht zu ändern. In Deutschland gilt das Subsidaritätsprinzip in der Jugend- und Sozialarbeit, das heißt, wenn Wohlfahrtsverbände entsprechende Leistungen anbieten, soll die Kommune oder das Land sie auch annehmen.

Im Kindertagesstättenbereich haben Eltern sogar das Wunsch- und Wahlrecht, zwischen verschiedenen freien Trägern einen Platz für ihr Kind auszuwählen. Wenn kirchliche Wohlfahrtsverbände qualifizierte Leistungen anbieten, hat die Kommune kein Recht, - entsprechender Bedarf vorausgesetzt- sie zu verweigern, allerdings sollte - da die kirchlichen Wohlfahrtsverbände von der Kirchensteuer profitieren, dies entsprechend bei der Vergütung der Leistung berücksichtigt werden.

Angesichts zurückgehender Kirchensteuer wird dieses Prinzip aber da und dort durchbrochen. Die Gründe:

1. oben genannte Elternrechte und Prinzipien
2. und die Tatsache, dass sich vor Ort meist niemand anderes findet, der
die gleiche Wohlfahrtsleistung genauso günstig oder günstiger anbietet,
denn die kirchlichen Träger gelten trotz des von Ihnen kritisierten
Sachverhaltes
als sehr preisgünstig.

Mit freundlichem Gruß
Angelika Birk, GRÜNE Bundestagskandidatin für Lübeck Wahlkreis 11