Hitzeschutz und Barrierefreiheit verbindlich im SGB verankern: Werden Sie sich dafür einsetzen, Hitzeschutz verbindlich im Sozialgesetzbuch zu verankern – insbesondere im SGB V, IX und XI?

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Frage von Berta H. •

Hitzeschutz und Barrierefreiheit verbindlich im SGB verankern: Werden Sie sich dafür einsetzen, Hitzeschutz verbindlich im Sozialgesetzbuch zu verankern – insbesondere im SGB V, IX und XI?

Werden Sie sich dafür einsetzen, Hitzeschutz verbindlich im Sozialgesetzbuch zu verankern – insbesondere im SGB V, IX und XI? Für Menschen mit Behinderungen, Pflege- und Unterstützungsbedarf muss Hitzeschutz auch im Wohn- und Lebensumfeld gewährleistet sein. Dazu braucht es verbindliche Schutzpflichten, klare Zuständigkeiten und Finanzierung sowie die Berücksichtigung von Barrierekaskaden. Schutzmaßnahmen müssen barrierefrei und selbstständig nutzbar sein. Werden Sie sich in Ihrer Fraktion für eine entsprechende gesetzliche Regelung einsetzen und diese politisch vorantreiben?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Hitzeschutz und Barrierefreiheit.

Die zunehmenden Hitzewellen im Zuge des Klimawandels sind eine reale Gefahr für die Gesundheit und das Leben vieler Menschen in unserem Land. Ein einfacher „Weiter-so“-Kurs darf und wird es mit uns nicht geben. Besonders Menschen mit Behinderungen, Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie kranke Menschen sind von extremer Hitze betroffen. Für sie ist ein verlässlicher, wirksamer Hitzeschutz eine Frage der gesundheitlichen Vorsorge und der sozialen Gerechtigkeit.

Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es unser grundlegendes Verständnis, dass eine solidarische Gesellschaft die Schwächsten am stärksten schützen muss. Daher treiben wir als SPD-Fraktion die Erstellung eines nationalen Hitzeaktionsplans sowie die Verankerung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz aktiv voran. Die Prüfung einer solchen Grundgesetzänderung ist bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, um dem Bund die nötigen finanziellen und strukturellen Spielräume zu geben, damit Länder und Kommunen wirksam unterstützt werden können. Nur so können wir Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas und das direkte Wohnumfeld hitzefest ausstatten.

Sie fordern völlig zu Recht, dass Hitzeschutzmaßnahmen verbindlich und barrierefrei sein müssen. Für mich ist klar: Wirksamer Hitzeschutz muss alle Menschen erreichen. Barrierefreiheit ist dabei keine optionale Ergänzung, sondern eine unverzichtbare Grundvoraussetzung. Das betrifft leicht verständliche Warnungen und Informationen ebenso wie öffentliche Trinkwasserangebote, Kühlräume und ganz besonders die Unterstützung in der häuslichen und ambulanten Pflege.

Deshalb unterstütze ich die Weiterentwicklung verbindlicher Standards und eine feste Verankerung der Barrierefreiheit bei der Planung, Finanzierung und Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen. Eine konkrete, explizite Verankerung im Sozialgesetzbuch (SGB V, IX und XI) ist aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund, Ländern, Kommunen und Pflegekassen ein rechtlich hochkomplexes Vorhaben. Dennoch teile ich Ihr Ziel einer verbindlichen Absicherung vollkommen. Die Kommunen müssen finanziell und gesetzlich in die Lage versetzt werden, Hitzeschutzvorgaben im Wohn- und Lebensumfeld der Menschen konkret umzusetzen, um Barrierehindernisse und Barrierekaskaden wirksam abzubauen. Schutzmaßnahmen dürfen für niemanden eine Hürde darstellen, sondern müssen selbstständig und sicher nutzbar sein.

Ich versichere Ihnen, dass ich mich in meiner Fraktion und im Rahmen parlamentarischen Arbeit mit Nachdruck dafür einsetzen werde, dass der Hitzeschutz konsequent barrierefrei, sozial gerecht und verbindlich gestaltet wird.

Mit freundlichen Grüßen Angelika Glöckner, MdB

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