Antwort 20.05.2015 von Angelika Glöckner SPD
(...) Das bedeutet aber auch, dass eine Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung – wie auch immer Sie geartet sein mag – genau mit den vom EuGH angesprochenen Prinzipien vereinbar sein muss. Dies soll und muss die Grundlage eines zustimmungsfähigen Gesetzesentwurfes sein. (...)
