Frage an Angelika Graf bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Angelika Graf
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Frage von Andreas R. •

Frage an Angelika Graf von Andreas R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Graf,

ich bin nicht religiös und wie mittlerweile fast 40% der Deutschen auch kein Mitglied einer Religionsgemeinschaft. Ich lehne die Kirche aus politischen Gründen (u.a. Unterdrückung der Frau, Unterdrückung Homosexualler) und historischen Gründen (u.a. Rolle der Kirche in der NS-Zeit, Kreuzzüge, Hexenverfolgung) sogar vehement ab.

Zu Ostern herrscht wieder ein Tanzverbot. Ich empfinde dieses Tanzverbot an christlichen Feiertagen als einen massiven Eingriff in meine persönlichen Rechte und die anderer Nichtchristen. Die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit wird von Verfassungsrechtlern allgemein auch als Freiheit VOR Religion aufgefasst. Ich werde nun aber gezwungen an Veranstaltungen, an denen bspw. ausschließlich Nichtchristen zusammenkommen auf das Tanzen zu verzichten. Ohne Tanzverbot hätten Christen die freie Wahl, ob sie an ihren Feiertagen an einer Tanzveranstaltung teilnehmen.

Was kann ich persönlich gegen diesen Grundgesetz- und Menschenrechtsverstoß unternehmen, der mich als Nichtchrist zwingt, mich an die Gebote des Christentums anzupassen? Gibt es Vorschläge ihrer Partei, das Tanzverbot endlich abzuschaffen?

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Reichhardt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reichhardt,

vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-E-Mail vom 16. April 2011.

Das Tanzverbot an bestimmten Feiertagen wird in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. In Berlin gilt das Tanzverbot meiner Kenntnis nach lediglich an drei Feiertagen für jeweils einige Stunden und nur bis 21 Uhr, in Bayern dagegen gilt es laut dem bayerischen Feiertagsgesetz an acht Feiertagen ganztägig („Stille
Tage“) sowie an einem weiteren für einige Stunden.

Ich sehe auf Bundesebene keinen politischen Handlungsbedarf, zumal das Grundgesetz meiner Meinung nach kein Tanzverbot an Feiertagen vorschreibt und es auch keine bundesgesetzliche Regelung gibt, die dies vorsieht. Ich kann Ihnen daher nur vorschlagen, sich an die Landespolitiker in ihrem Bundesland zu wenden, um für Ihre Position zu werben und anzufragen, inwieweit Veränderungen geplant sind. In zahlreichen Bundesländern gibt es durchaus eine Debatte, inwieweit das Tanzverbot noch zeitgemäß ist. Ich persönlich halte es bei dem Thema mit Rosa Luxemburg: „Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden“. Das schließt sowohl das Recht religiös denkender Menschen, die sich in ihrem Glauben nicht behindert oder brüskiert sehen dürfen, aber auch das Recht von Atheisten mit ein, ihrem Vergnügen nachzugehen. Oft ist es da
schwer, einen Kompromiss zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf