Frage an Angelika Graf bezüglich Gesundheit

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Angelika Graf
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Frage von Jürgen K. •

Frage an Angelika Graf von Jürgen K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Graf,

wären Sie bitte so nett und würden mir erklären, warum Hinterbliebene für ihre verstorbenen Ehepartner unverändert weiter Krankenkassenbeiträge zu zahlen haben ?
Soll diese Regelung in Zukunft so bleiben ?
Können bei Fortbestand dieser Regelung Leistungen des Verstorbenen durch den überlebenden Partner eingefordert werden ?

Die Krankenkassen wollen ihre Beiträge noch deutlich weiter erhöhen. Das Ziel aller bisherigen Gesundheitsreformen war jedoch eine Senkung der Beiträge. Bisher hat sich sowohl die SPD als Regierungspartei als auch jetzt als Junior der Großen Koalition immer wieder eine Nase drehen lassen.
Wie beabsichtigt die Regierung nunmehr, ihre berechtigten Interessen gegen die Kassen durchzusetzen ?

Frau Merkel hat angekündigt, das noch weitere Belastungen auf die Bürger zukommen werden. Ich vermag nicht zu beurteilen, ob dies wirklich notwendig ist (siehe auch Aussagen Beck) oder ob sich hier nur das Verhältnis Union-Wirtschaft widerspiegelt (Aussagen sind ähnlich, aber ehrlich?).
Meine Frage jetzt (nachdem auch die SPD mit der Agenda 2010) ähnliches angekündigt hatte:
wann geben die Politiker einen Teil ihrer Bezüge direkt an die Staatskasse zurück (z.B. 500 €), um so zu demonstrieren, daß auch sie von Einschnitten betroffen sind ?
Bisher sehe ich die Belastungen leider auf auf Bürgerseite.

Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2007

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Kunz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kunz,

vielen Dank für Ihre „Abgeordnetenwatch-E-Mail“ vom 29. Dezember 2006 u.a. zum Thema Hinterbliebenenrente.

Wer mehrere Renten erhält, z.B. eine eigene Altersrente und dazu eine Hinterbliebenenrente, der muss grundsätzlich auch aus jeder Rente Beiträge zur Krankenversicherung zahlen und erwirbt damit entsprechende Ansprüche von der Krankenkasse. Auch wer zwei Beschäftigungsverhältnisse und damit zwei Einkommen hat, muss schließlich grundsätzlich für beide Einkommen Krankenkassenbeiträge zahlen. Wenn jemand für eine Hinterbliebenenrente Krankenkassenbeiträge zahlt, dann er zahlt er/sie die Beiträge auch nicht für die/den Verstorbene/n sondern für sich selbst. Denn der/die Verstorbene erhält ja keine Leistung, sondern der/die Hinterbliebene. Insofern halte ich die Regelung durchaus für gerecht.

In Bezug auf die Krankenkassenbeiträge wird die Gesundheitsreform dazu führen, dass künftig die Bundesregierung die Höhe der Beiträge festsetzt und diese somit kontrollieren kann. Langfristig soll und muss vor allem durch eine stärkere Steuerfinanzierung des Gesundheitssystems erreicht werden, dass zum einen die Krankenkassenbeiträge stabil bleiben und zum anderen die Finanzierung des Systems von breiteren Schultern getragen wird. Wenn dies die Regierungszusammensetzung zulässt, streben wir zur Weiterentwicklung der jetzigen Gesundheitsreform eine Bürgerversicherung an, die auch z.B. Kapitaleinkünfte und nicht nur Erwerbseinkommen einbezieht. Der Kostenentwicklung müssen wir davon unbenommen aber mutig entgegentreten, indem wir weitere Maßnahmen ergreifen, um mehr Effizienz ins System zu bringen – insbesondere bei den Leistungserbringern, wie z.B. der Pharmaindustrie. Die SPD wäre in diesem Punkt gerne sehr viel mutiger vorangegangen als dies mit dem Koalitionspartner möglich war.

Zu Ihrem letzten Punkt: Auch Abgeordnete leben nicht im luftleeren Raum und sind grundsätzlich von allen Gesetzesänderungen betroffen. Ob nun höhere Mehrwertsteuer, Abschaffung der Eigenheimzulage oder steigende Energiepreise – für Abgeordnete – und das ist auch gut so – gibt es da keine Ausnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf