Frage an Angelika Graf bezüglich Senioren

Portrait von Angelika Graf
Angelika Graf
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Angelika Graf zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Wolfgang P. •

Frage an Angelika Graf von Wolfgang P. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Graf.

Wenn Senioren ins nicht EU-Ausland verziehen sind diese nicht mehr KV-versichert. Nun weiss ich, dass Japan eine Regelung hat, die so aussieht, dass Senioren welche z.B. nach Thailand oder Malayia gehen, weitern KV-versichert sind. Meine Frage ist, warum ist das für deutsche nicht möglich, wo doch bekannt ist, dass dort die Kosten der med. Versorgung ganz erheblich geringer sind.

Portrait von Angelika Graf
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Press,

vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-E-Mail vom 17. September 2007.

Rentnerinnen und Rentner, die zwar eine deutsche Rente beziehen aber im Ausland leben, können in der Regel nicht mehr die deutsche Kranken- und Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Das liegt u.a. auch daran, dass sich die Gesundheitssysteme der einzelnen Staaten der Welt teilweise sehr unterscheiden. Der Erhalt des deutschen Krankenversicherungsschutzes für Rentnerinnen und Rentner im Ausland ist nur möglich, wenn Deutschland bilaterale Abkommen schließt bzw. geschlossen hat, die dann für beide Seiten – also auch die Anspruchsberechtigten aus dem anderen Land – gelten.

Deutschland hat bereits mit verschiedenen Staaten Abkommen geschlossen, wonach die pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentner auch bei einem Wohnsitz im Ausland weiter bei ihrer deutschen Krankenversicherung versichert bleiben. In diesen Fällen können die Krankenkassen-Leistungen des aktuellen Wohnortes in Anspruch genommen werden, die dann von der deutschen Kasse bezahlt werden. Diese Regelung für die Rentnerinnen und Rentner gilt übrigens nicht nur durch das EU-Gemeinschaftsrecht für alle EU-Mitgliedstaaten sondern darüber hinaus auch noch durch entsprechende zwischenstaatliche Abkommen für Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, die Türkei und Tunesien. Für andere Länder gibt es teilweise Angebote der privaten Krankenversicherungen. Ob weitere zwischenstaatliche Abkommen erfolgen, hängt davon ab, ob andere Staaten zu so einer Zusammenarbeit bereit sind und ob dies technisch möglich erscheint, zumal nicht jedes Land überhaupt über ein System mit Krankenversicherung verfügt.

Falls Sie einen Umzug ins Ausland planen oder weitere Informationen zum Thema suchen, empfehle ich Ihnen die Homepage der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (www.dvka.de). Weitere – auch landesspezifische – Informationen zum Thema sind auf Anfrage auch von den Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern erhältlich.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf