Frage an Angelika Graf bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Angelika Graf
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Frage an Angelika Graf von dieter l. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

geehrte frau graf,
in somalia wurde in der vegangenen woche ein dreizehn jähriges mädchen, das vergewaltigt wurde zum tode verurteilt und gesteinigt. erwägt die bundesregierung, die entwicklungshilfe für somalia zu überdenken oder wird ein derartig unmenschliches regime weiterhin unterstützt.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lehr,

vielen Dank für Ihre Abgeordnetenwatch-E-Mail vom 2. November 2008.

Von der von Ihnen angesprochenen Steinigung in Kismayo hat das für die Entwicklungshilfe zuständige Bundesministerium für Wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) nach eigenen Angaben auch nur aus den Medien erfahren. Die deutsche Botschaft in Somalia ist seit Jahren wegen des Bürgerkriegs und der fortgesetzten Unsicherheit im Lande geschlossen. Eine Bestätigung der Einzelheiten ist daher nicht möglich. Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe grundsätzlich ab und setzt sich in allen einschlägigen internationalen Gremien für ihre weltweite Ächtung ein. Das gleiche gilt für jegliche grausame und entwürdigende Strafe.

Leider besteht im vorliegenden Fall keine Möglichkeit, direkt gegenüber den Verantwortlichen zu protestieren. Die Steinigung wurde offenbar veranlasst und organisiert von extremistischen Milizen, die derzeit Teile von Süd- und Zentralsomalia kontrollieren. Zu ihnen hat die Bundesregierung keinen Kontakt.

Unter anderem aufgrund der Menschenrechtsverletzungen und der kritischen Sicherheitslage sieht die Bundesregierung keine Möglichkeiten, die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit Somalia wieder aufzunehmen. Seit 1998 ist Somalia kein Partnerland der deutschen bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mehr. Angesichts des Leids der Menschen in Somalia leistet die Bundesregierung jedoch humanitäre und entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe. Im Jahr 2007 belief sich die Unterstützung der Bundesregierung auf insgesamt 11,6 Mio. EUR. Die EU-Kommission und die Vereinten Nationen leisten ebenfalls Beiträge. Ziel ist es, den Not leidenden Menschen, insbesondere den Flüchtlingen, direkten Zugang zu Nahrungsmitteln, zu Basisgesundheitsdienstleistungen sowie Grundbildung zu ermöglichen. Diese Unterstützungsleistungen werden auch in Zukunft fortgeführt, solange es die Sicherheitslage erlaubt. Ich hielte es auch für falsch, die Menschen verhungern zu lassen, wenn Bürgerkrieg und Rechtlosigkeit in einem Land herrschen. Es ist meiner Meinung nach richtig, ihnen zu helfen, diese Zeit zu überleben und zu überwinden, um in der Zukunft rechtsstaatlichen Strukturen eine Chance zu geben. Die Handlungsmöglichkeiten internationaler Hilfsorganisationen sind aufgrund der kritischen Sicherheitslage allerdings sehr eingeschränkt.

Deutschland unterstützt, gemeinsam mit unseren Partnern, den Friedensprozess in Somalia unter Führung des Sondergesandten der Vereinten Nationen. Nur auf Grundlage von Frieden und Rechtsstaatlichkeit in Somalia kann Hoffnung bestehen, dass es zu keiner Wiederholung dieses unsäglichen Vorgangs kommt.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf