Frage an Angelika Niebler bezüglich Familie

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Angelika Niebler
CSU
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Frage von Gerhard B. •

Frage an Angelika Niebler von Gerhard B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Niebler,
die Geburtenzahlen in Deutschland sinken erneut um ca. 17000, lt. Stat. Bundesamt.

Wie stehen sie zur Abtreibung durch soziale Indikation?

Wie stehen sie dazu, dass dies auch noch durch die Krankenkasse, sprich durch die Allgemeinheit finanziert wird?

Ca. 130 000 Tötungen ungeborener Menschen, weniger als 2 % sind kriminologisch oder durch gesundheitlich bedingt.
Wenn ich jetzt auf die unterste Frageebene gehe, kann sich ein Volk diese Massentötungen leisten, das mit einem derartigen Geburtenrückgang zu kämpfen hat?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Bauer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bauer,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie das Thema Schwangerschaftsabbruch aufgrund sozialer Indikation thematisieren. Erlauben Sie mir zunächst, mich für die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage vielmals zu entschuldigen.

Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass jedes Ungeborene ein Recht auf Leben hat. Daher halte ich die in Deutschland bestehende Regelung im Hinblick auf den Schwangerschaftsabbruch für eine durchaus angemessene Lösung. Demzufolge ist die Schwangere vor dem Abbruch der Schwangerschaft zu einem Beratungsgespräch verpflichtet. Laut § 218 (1) StGB ist ein Schwangerschaftsabbruch zwar zunächst strafbar. Nach § 218 (a) StGB hat die werdende Mutter jedoch die Möglichkeit, ein Beratungsgespräch wahrzunehmen, infolgedessen diese Strafbarkeit aufgehoben wird. Während diesem Gespräch werden der Schwangeren Perspektiven für ein Leben mit Kind eröffnet, womit sie zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigt werden soll. Danach liegt die Entscheidung über den Schwangerschaftsabbruch bei der werdenden Mutter. In vielen Fällen kann ein solches Beratungsgespräch die Entscheidung für das Leben beeinflussen.

Wie Sie bereits erwähnten, gibt es Bedingungen, unter denen ein Schwangerschaftsabbruch auch ohne vorangegangenes Beratungsgespräch rechtsmäßig ist. Darunter fallen laut § 218 (2) StGB sowohl die medizinische als auch die kriminologische Indikation. Die soziale Indikation gilt in Deutschland nicht mehr als Grundlage für einen Schwangerschaftsabbruch.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Angelika Niebler, MdEP

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