Frage an Anke Erdmann bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Anke Erdmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage an Anke Erdmann von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Erdmann,

Steuerzahlerbund:

www.steuerzahler-schleswig-holstein.de/Nord-Kurier/4922b1887/index.html

Titel: "Befreite" Kirchen - Schleswig-Holstein muss handeln

"Wer den Prozess vor einem ordentlichen Gericht verliert, muss zusätzlich zu seinen Anwaltskosten auch die Gerichtsgebühren tragen. Das gilt nicht nur für Privatpersonen und Unternehmen, sondern auch für Behörden und staatliche Einrichtungen. Nur die Kirchen sind in Schleswig-Holstein davon befreit!

Dabei erhalten die evangelische Nordkirche und das katholische Bistum Hamburg im aktuellen Jahr schon 13,32 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt. Diese Zuschüsse sind im Staatskirchenvertrag von 1957 geregelt. Auf den wird auch immer verwiesen, wenn es um die Gebührenbefreiung vor Gericht geht. Doch das stimmt nicht, hat der wissenschaftliche Dienst des Landtages auf Anfrage der Piraten-Fraktion festgestellt.

Damit kann das Gebührenprivileg jederzeit gestrichen werden, so wie es beispielsweise das Land Hessen schon 1997 getan hat. Doch einen entsprechenden Antrag der Piraten haben CDU, SPD, Grüne und SSW in der AprilSitzung des Landtages abgelehnt - ohne Begründung.

Nicht kündbar sind dagegen die Staatskirchenverträge des Landes mit den beiden großen Konfessionen. Grundlage ist der sogenannte "Reichsdeputationshauptschluss", der im Jahr 1803 (!) das Vermögen von Staat und Kirchen trennte. Der Bund der Steuerzahler hält es für höchste Zeit, die Beziehungen zwischen Staat und Kirche auf neue Beine zu stellen. Unkündbare Verträge und Zahlungen ohne konkret vereinbarte Gegenleistung gehören nicht in unsere Zeit."

In Brandenburg sind zusätzlich die Gemeinden von Gerichtsgebühren befreit.

https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212935#6.

Wenn das Gemeinwohl ausschlaggebend für das Abstimmungsverhalten der Grünen war: Tun die Gemeinden nichts für das Gemeinwohl? Ist die Schlechterstellung
der Gemeinden mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (Gleichheitssatz) vereinbar?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Reth,

haben Sie vielen Dank für ihr Schreiben zur Gebührenfreiheit für Kirchen. Von unserer Fraktion haben Sie ja bereits eine Antwort bekommen, meine fällt nicht anders aus.

Ja, der wissenschaftliche Dienst wurde am beauftragt, die Vereinbarkeit der Gebührenbefreiung der Religionsgesellschaften mit höherrangigem Recht zu begutachten, hat aber keine Empfehlung abgegeben. Er hat nur die Rechtslage geprüft und keine Bedenken im Hinblick auf die Vereinbarkeit der Gebührenbefreiung der Kirchen mit höherrangigem Recht. Und der WD hat festgestellt, dass die Regelung auch nicht unbedingt aufgrund kirchenvertraglicher und verfassungsrechtlicher Vorschriften geboten ist.

Die finanziellen Auswirkungen der Streichung des Gebührenprivilegs sind wahrscheinlich sehr klein, denn die Kirchen sind selten an gerichtlichen Verfahren beteiligt. Deshalb wäre dieser Schritt eher symbolisch. Sie wissen, dass meine Fraktion Sympathien für den Vorschlag gab, in der Koalition hat diese Überlegung aber keine Mehrheit gefunden.

Beste Grüße Anke Erdmann