Frage an Anke Fuchs-Dreisbach

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Anke Fuchs-Dreisbach
CDU
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Frage von Matthias H. •

Frage an Anke Fuchs-Dreisbach von Matthias H.

Sehr geehrte Frau Fuchs-Dreisbach,

seit geraumer Zeit sind die Straßenausbaubeiträge nach § 8 KAG in der Diskussion.

Die CDU-Fraktion hat sich gegen eine Abschaffung dieser KAG-Beiträge gestellt.

Der Sachverhalt wird so dargestellt, als würden betroffene Anlieger entlastet werden. Fakt ist aber doch, dass selbst eine Halbierung der Beiträge in vielen Fällen dennoch dazu führt, dass der zu zahlende Beitrag immer noch zu hoch, also kaum zu bewältigen ist.

Welche Einschätzung teilen Sie persönlich?

Und warum hat sich die CDU-Fraktion nicht konsequent für die Abschaffung der KAG-Beiträge eingesetzt?

Mit freundlichen Grüßen
M. H.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

ich bedanke mich für Ihre Fragen zum Thema KAG und schätze Ihren damit verbundenen Einsatz.

In der Novellierung des § 8 KAG ist ein Maßnahmenpaket vorgesehen, in dem u.a. das Land jedem Anlieger die Hälfte der Ausbaugebühren bezahlt. Des Weiteren soll es eine Neuregelung für Eckgrundstücke geben, ebenso wie eine Tiefenbegrenzung. Ein transparentes Straßen- und Wegekonzept, das die Anwohner frühzeitig über notwendige Straßenbaumaßnahmen informiert, verpflichtenden Anliegerversammlungen im Vorfeld und verbesserte Härtefallregelungen sowie leitzinsorientierte Ratenzahlungen sind ebenfalls vorgesehen.

Wie bei fast allen Themen gibt es sowohl Zustimmung als auch Kritik. Der Forderung der Bürgerinnen und Bürger zur Beitragsbefreiung steht der Wunsch vieler Bürgermeister und kommunaler Spitzenverbände nach grundsätzlicher Beibehaltung des Systems und Novellierung der zugrunde liegenden Regelungen gegenüber. Die NRW-Koalition hat sich daher entschieden, durch eine Förderung des Landes gleichzeitig die Beitragszahler zu entlasten und die Mindereinnahmen für die Kommunen durch diese Entlastungen zu kompensieren. Das ist ein guter Kompromiss und Kompromisse gehören in einer Demokratie dazu. Wir sind optimistisch, dass die Kommunen die noch folgenden Ausführungsbestimmungen gut umsetzen können.

Mit freundlichen Grüßen
Anke Fuchs-Dreisbach

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