Wann kommt die Energiepreisbremse?

Anke Hennig
Anke Hennig
SPD
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Frage von Daniel J. •

Wann kommt die Energiepreisbremse?

Sehr geehrte Frau Henning,
die Bundesregierung hat eine Gaspreisebremse beschlossen sowie die MwSt. auf Gas gesenkt. Wurden die anderen Energieträger vergessen? Viele Personen heizen mit Öl, Strom, Holz oder Pellets. Die Preise für diese Energieformen sind ebenfalls ausnahmslos um mindestens das 2-3-fache gestiegen.
Die 300€ (brutto) Energiepauschale gleicht dies nicht ansatzweise aus. Da auch Unternehmen mit gestiegenen Kosten zu kämpfen haben, ist es naiv zu glauben, dass alle AG die 3000€ steuerfreie Einmalzahlung leisten können.
Wie gedenkt die Regierung die Bevölkerung zu entlasten die mit Holz, Strom oder Öl heizt?

Anke Hennig
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr J.,

Ich verstehe Ihren Unmut über die aktuelle Kostenentwicklung für Energie.

Der brutale Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat eine Zeitenwende eingeläutet. Steigende Preise und vor allem hohe Energiekosten stellen uns auf die Probe.

Wir haben in den vergangenen Monaten entschlossen und schnell gehandelt: Wir haben unsere Energieversorgung diversifiziert, wir machen uns zunehmend unabhängiger von Energieimporten aus Russland und sind mit inzwischen sehr gut gefüllten Gasspeichern auf den Winter vorbereitet.

Die Entlastungen konzentrieren sich tatsächlich noch stark auf den Strom- und Gaskonsum. Denn auch die Preise anderer Heizmittel (z.B. Öl und Holzpellets) sind gestiegen. Mieterinnen und Mieter, die durch Aufwendungen für die Bevorratung dieser Heizmittel finanziell stark überfordert sind, sollen entlastet werden. Auch für selbstgenutztes Wohneigentum, bei dem die Bevorratung dieser Heizmittel zu unzumutbaren Belastungen führt, ist eine Unterstützung im Sinne einer Härtefallregelung angedacht.

Aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird auch eine Härtefallregelung finanziert. Es sollen Hilfsprogramme finanziert werden für Bereiche, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können. Hierfür sieht der Bund insgesamt 12 Milliarden Euro vor. Um größtmögliches Einvernehmen zu erreichen, werden die zuständigen Bundesministerinnen und Bundesminister die vom Bund vorgesehenen Härtefallhilfen mit den jeweiligen Fachministerinnen und Fachministern der Länder erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Hennig, MdB

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