Warum verweigert Olaf Scholz eine härtere Gangart i.p. "Geldwäsche Verfolgung des fließenden Geldes" und warum sperrt sich das BMF gegen den EU Vorschlag einer max. 10.000 € Bargeld Bezahlung ?

Anke Hennig
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SPD
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Frage von Jürgen S. •

Warum verweigert Olaf Scholz eine härtere Gangart i.p. "Geldwäsche Verfolgung des fließenden Geldes" und warum sperrt sich das BMF gegen den EU Vorschlag einer max. 10.000 € Bargeld Bezahlung ?

Diese Frage beruht auf dem Artikel aus dem SPIEGEL (Ausgabe 35 vom 28.8.2021)
"Waschsalon Deutschland"

Anke Hennig
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jürgen S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage! Bitte haben Sie Verständnis, dass ich aufgrund der Vielzahl an Zuschriften erst heute Ihre Anfrage beantworten kann.

Als Finanzminister hat Olaf Scholz wesentlich dazu beigetragen, die Geldwäsche in Deutschland zu bekämpfen. Mit dem neuen im Januar in Kraft getretenen Geldwäschegesetz

  • gelten strengere und erweiterte Meldevorschriften für Immobilienmakler, Notare, Goldhändler, Auktionshäuser und Kunsthändler einschließlich Vermittler und Lageristen;
  • sind nun auch Dienstleister aus dem Bereich von Kryptowährungen, Vermittler im Kunsthandel oder Mietmakler verpflichtet, die Vorschriften des Geldwäschegesetzes einzuhalten;
  • erhält die Öffentlichkeit Zugang auf das bereits bestehende Transparenzregister, aus dem hervorgeht, welche Personen hinter Organisationen und Unternehmen stehen;
  • gelten vereinheitlichte verstärkte Sorgfaltspflichten bei Transaktionen mit Hochrisikoländern und
  • werden die Kompetenzen der Financial Intelligence Unit (FIU), der Geldwäschebekämpfungseinheit beim Zoll, insbesondere beim Datenzugriff gestärkt.

Damit soll es das aber noch nicht gewesen sein. Die neue Ampelkoalition wird dort für mehr Verbesserungen im Kampf gegen die Geldwäsche sorgen, wo wir mit der Union vorher keine Einigung erzielen konnten. So wollen wir die  die illegale Finanzierung von Immobilien durch geeignete Maßnahmen bekämpfen. Dazu gehört der Versteuerungsnachweis für gewerbliche und private Immobilienkäufer aus dem Ausland,

bei jeglichem Immobilienerwerb in Deutschland, und ein Verbot des Erwerbs von Immobilien mit Bargeld. Im Grundbuch wird eine ladungsfähige Anschrift bei Änderungen verpflichtend. Wir geben eine Machbarkeitsstudie in Auftrag um zu untersuchen, ob ein Grundbuch auf der Blockchain möglich und vorteilhaft ist.

Wir werden uns auf EU-Ebene dafür einsetzen, die zentralen Geldwäschevorschriften in eine Verordnung zu überführen. Ziel ist es, den Kampf gegen Geldwäsche europaweit effektiver zu gestalten und noch bestehende Lücken zu schließen. Wir sind für eine effektive und unabhängige EU-Geldwäschebehörde wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und setzen uns für deren Sitz in Frankfurt am Main ein. Die EU-Aufsichtsbehörde soll sich nicht nur um den klassischen Finanzsektor kümmern, sondern auch den Missbrauch von Kryptowerten für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern.

Die FIU muss die notwendigen rechtsstaatlich abgesicherten Befugnisse bekommen sowie den Zugang zu allen nötigen Informationen. Wir werden Verbindungsbeamte aus den Landeskriminalämtern in der FIU einsetzen. Wir wollen den risikobasierten Ansatz weiter verbessern. Ferner wollen wir die Qualität der Meldungen verbessern, indem die Verpflichteten verstärkt Rückmeldung bekommen.

Wir wollen den Zoll moderner und digitaler aufstellen, damit er Schwarzarbeit und Finanzkriminalität effizienter verfolgen kann. Dafür sollen die notwendigen Aus- und Weiterbildungskapazitäten geschaffen werden und es braucht IT-Verfahren, die die Arbeit der Zöllnerinnen und Zöllner im Umgang mit den enormen Datenmengen erleichtern. Zudem sollen bürokratieärmere Verfahren umgesetzt werden.

Neben den gerade in Kraft getretenen Veränderungen trägt uns der Koalitionsvertrag also noch viele Aufgaben zur Stärkung des Kampfes gegen die Geldwäsche an. Außerdem haben wir uns als Koalition dazu verpflichtet, mögliche Empfehlungen aus der FATF-Deutschlandprüfung in deutsches Recht umzusetzen. Für mich gehört dazu zum Beispiel auch, das Verbot von Bargeldzahlungen ab einem Wert über 10.000€.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Hennig

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