SVOLT: Sollte nicht vor Beauftragung zahlreicher Gutachten Verbotstatbestände, die im Nachhinein nicht mehr korrigierbar sind, ausgeschlossen werden?

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Frage von Martin L. •

SVOLT: Sollte nicht vor Beauftragung zahlreicher Gutachten Verbotstatbestände, die im Nachhinein nicht mehr korrigierbar sind, ausgeschlossen werden?

Am 08, Februar 2021 wies die obere Baubehörde die Planer (FIRU) mit einem Schreiben auf einen möglichen Verbotstatbestand gemäß AwSV hin (siehe Seite 84ff https://onedrive.live.com/?authkey=%21AAP6ntsalBDP13I&cid=6BBE8885D8F15…). Herr Maxim Hantsch Kramskoj (Vice President Marketing SVolt) bestätigte im Herbst die von der BI FdL angenommenen Mengen an Nickel in Ihrer Größenordnung (Nickel gehört wie Lithium, Mangan sowie das vorgesehene Elektrolyt zu den Stoffen der Wassergefährdungsklasse 2) pro kWh. Folglich wird die etwa 180fache zulässige Menge pro Jahr benötigt, was einen 24/7 Betrieb fast unmöglich macht. In den Workshops des Begleitgremiums sollten alle Fragen geklärt werden. Bis heute sind die Stoffströme- mengen unbekannt, obwohl diese einfach zu ermitteln sind. Warum? Wann darf die OBB mit einer Antwort des Schreibens rechnen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

das förmliche Verfahren, das in Kürze beginnt liegt in den Händen der Gemeinde, denn dort werden ja auch alle Entscheidungen getroffen. Das hat den großen Vorteil, dass mit den dann startenden Instrumenten der Bürgerbeteiligung auch alle Einwendungsmöglichkeiten offenstehen, die gesetzlich vorgeschrieben berücksichtigt werden müssen. Alle im Rahmen der Bauleitplanung erstellten Gutachten, Ergebnisse sowie Auflagen werden öffentlich zugänglich sein. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit startet voraussichtlich in den nächsten Wochen. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, die vorgenannten Unterlagen einzusehen. Informationen hierzu werden auf der Webseite der Gemeinde Überherrn und in der Überherrner Rundschau veröffentlicht. Ich halte das für ein gutes Verfahren, das geeignet ist, Bedenken, die auch Sie äußern, durch Fakten, Gutachten und letztlich möglicherweise Auflagen für das Unternehmen zu entkräften und Sorgen zu nehmen. Meine Haltung zum Ansiedlungsvorhaben ist ja vollkommen klar und Ihnen wohlbekannt. 

Mit freundlichen Grüßen

Anke Rehlinger

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