Sehr geehrte Frau Dr. Jurisch, ich lese gerade, daß die Mineralölkonzerne den Tankrabatt nicht weitergeben müssen und dem Bundeskartellamt die Hände gebunden sind.

Dr. Ann-Veruschka Jurisch in der Kuppel
Ann-Veruschka Jurisch
FDP
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Frage von Angela D. •

Sehr geehrte Frau Dr. Jurisch, ich lese gerade, daß die Mineralölkonzerne den Tankrabatt nicht weitergeben müssen und dem Bundeskartellamt die Hände gebunden sind.

Weshalb konnten die Mineralölgesellschaften dazu nicht verpflichtet werden und warum lassen Sie dies zu, denn diese geschenkten Einnahmen sind das Geld des Steuerzahlers.
Weshalb wurde kein Modell entwickelt, die Pendler aus dem ländlichen Bereich zu entlasten?
Danke für Ihr Antwort.
Freundliche Grüße
Angela D.

Dr. Ann-Veruschka Jurisch in der Kuppel
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau D., 

um die Pendler im ländlichen Bereich zu entlasten haben wir unter anderem die Erhöhung Pendlerpauschale auf 0.38 € pro km vorgezogen.
Das ifo Institut hat analysiert, dass ohne die Absenkung der Mineralölsteuer die Spritpreise in Deutschland deutlich höher wären.

https://www.ifo.de/pressemitteilung/2022-06-14/oelkonzerne-geben-tankrabatt-zu-85-bis-100-prozent-weiter

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Ann-Veruschka Jurisch

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