Frage an Anna Lührmann bezüglich Soziale Sicherung

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Anna Lührmann
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Frage von Hugo H. •

Frage an Anna Lührmann von Hugo H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Lührmann !

Ich habe das ungleiche Rentenunrecht SGB VI mit Rentenpunkten Ost und West sowie unterschiedlichen Rentenwerten Ost und West gemeint.
Wie stehen Sie dazu ?

Mit freundlichen Grüßen
H.Hoenigk
Ein westdeutscher - Ostrentner-

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Sehr geehrter Herr Hoenigk,

Ich kann kein "ungleiches Rentenunrecht" erkennen.

Entgegen weit verbreiteten Vorurteilen trifft es nicht zu, dass ostdeutsche Arbeitnehmer wegen ihrer niedrigeren Einkommen später auch weniger Rente bekommen werden: Wer ein durchschnittliches Ostgehalt bezieht, erwirbt genauso viele Entgeltpunkte wie derjenige, der ein durchschnittliches Westgehalt bezieht. Ab dem Zeitpunkt, an dem der Rentenwert angeglichen sein wird, werden Ost- und West-Rentner dieselbe Eck-Rente erhalten.
Bisher ist die Rentenangleichung für gesetzlich Versicherte allerdings noch nicht vollständig vollzogen: Einerseits erwerben Arbeitnehmer im Osten für dasselbe Einkommen mehr Entgeltpunkte als im Westen (Hochwertung um ca. 16 Prozent im Jahr 2007) - was die Ostdeutschen begünstigt. Andererseits liegt der Rentenwert (Ost) unter dem Rentenwert (West) was die Ostdeutschen schlechter stellt (ca. 12,1 Prozent im Jahr 2007).

Diejenigen, die über eine Benachteiligung der Ost-Deutschen bei der Rente klagen, beklagen neben der Beschränkung der Ansprüche bei den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen vor allem die Schlechterstellung beim Rentenwert. Berücksichtigt man aber auch diese, dann kommen wir zu dem Ergebnis, dass es für die Ostdeutschen noch vorteilhaft ist, dass der Rentenwert nicht kurzerhand auf des Westniveau angehoben wird. Der Grund: Erstens würden die heutigen Arbeitnehmer im Osten weniger Entgeltpunkte und damit niedrigere Rentenansprüche erwerben. Zweitens müssten die Rentenbeiträge steigen. Dies träfe die Arbeitnehmer im Osten also gleich doppelt.

Im Ergebnis ist eine Schlechter-/ Besserstellung mit der heutigen Regelung nicht zu erkennen. Ein Beispiel: Die Bruttorente eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers in den neuen Bundesländern, der 45 Jahre lang den Durchschnittsverdienst Ost verdient hat, betrug beim Rentenzugang zum 1. Januar 2008 1 039 Euro monatlich. Wäre die Hochwertung der Entgelte zum 1. Januar 2007 abgeschafft, gleichzeitig alle neu erworbenen Rentenansprüche mit dem aktuellen Rentenwert West bewertet worden und bliebe es im Übrigen bei der geltenden Rechtslage, so hätte der Arbeitnehmer insgesamt 44 Entgeltpunkte (Ost) und 0,86 Entgeltpunkte erworben. Die Rente würde demnach um rd. 50 Cent je Monat geringer ausfallen.

Beste Grüße,
Anna Lührmann

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