Prüfung der Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die Alternative für Deutschland (AfD)

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Anna Lührmann
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Frage von Christian B. •

Prüfung der Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die Alternative für Deutschland (AfD)

Es sind Berichte und Belege von ,,Correctiv“ aufgetaucht, nach denen es zu einem Treffen von gleichgesinnten kam. Teilnehmer dieses Treffens waren unter anderem AfD Politiker und Radikale aus dem rechten Spektrum. Mehrere andere Medien haben dies bestätigt.
Bei diesem Treffen wurden unter anderem Pläne zur Aussiedlung von Millionen von Deutschen, Ausländern und Flüchtlingen besprochen.
Diese Pläne verstoßen unter anderem gegen unsere Verfassung (GG) und gegen das Staatsangehörigkeitsrecht, sowie das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Die offenkundige Liebäugelei mit diesen verfassungsfeindlichen Ansichten und konkrete Pläne zur Umsetzung dieser, geben Anlass zu dieser Petition. Der Staat hat die Pflicht seine Bürger zu schützen und der Rechtsstaat muss ein Zeichen setzen. Wie weit muss es kommen, bis ein solches Verfahren endlich geprüft wird?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.

der Kampf gegen Rechtsextremismus, gegen verfassungswidrige und menschenfeindliche Umtriebe geht uns alle an. Wir lassen nicht zu, dass Hass und Hetze unsere demokratische Gesellschaft auseinandertreiben. Der deutsche Rechtsstaat ist und bleibt wehrhaft.

Ein Parteiverbot ist nach unserer Rechtsordnung und den historischen Erfahrungen Deutschlands ein mögliches Instrument zur Verteidigung unserer Demokratie. Das Grundgesetz hat zurecht hohe Hürden für ein solches Parteiverbot aufgestellt. Hier müssen klare Rechtsverfahren verfolgt werden. Sie sind zumeist langjährig. Unsere Sicherheitsbehörden sammeln Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen und haben bislang schon diverse AfD-Gliederungen und Landesverbände als gesichert rechtsextrem eingestuft. Verfassungsfeindliche Bestrebungen müssen scharf beobachtet und Straftaten mit aller rechtsstaatlichen Entschlossenheit verfolgt werden. Selbstverständlich müssen alle zuständigen Verfassungsorgane die aktuellen Einschätzungen der Sicherheitsbehörden beständig im Blick behalten.

Gleichzeitig ist klar: Der Schutz unserer demokratischen Ordnung ist nicht nur eine Aufgabe für Gerichte und Sicherheitsorgane. Demokratiefeindliches Gedankengut lässt sich nicht einfach verbieten. Deshalb müssen wir klare Zeichen gegen Rechtsextremismus setzen und das Gespräch mit Menschen suchen, die an unserer Demokratie zweifeln. So schützen wir als gesamte Gesellschaft unsere Demokratie. Das ist eine Aufgabe für alle überzeugten Demokrat:innen vor Ort und in der Politik. Da hat jede:r Bürger:in eine Verantwortung am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft und auf dem Sportplatz.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Lührmann

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