Frage an Annette Lehmann bezüglich Verbraucherschutz

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Annette Lehmann
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Frage von Michael W. •

Frage an Annette Lehmann von Michael W. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Lehmann,

Sie halten es für richtig, dass eine ganze Bevölkerungsgruppe, die Grundstücksbesitzer, zusätzlich zu ihren Gebühren für die Abwasserbeseitigung noch "Herstellungsbeiträge" in kaum zumutbarer Höhe (bis zu 75% vom Bodenwert ihres Grundstücks) bezahlen sollen.
Warum unterstützen Sie eine solche offensichtliche Ungerechtigkeit?
Allgemeiner Finanznotstand kann als Begründung nicht gelten, denn Verfassungsgrundsätze wie Gerechtigkeit und Gleichbehandlung müssen ja wohl Vorrang haben vor Investitionsentscheidungen, die sich niemand leisten kann.

Mit freundlichen Grüßen
M. Wilhelm

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wilhelm,

entgegen Ihrer Behauptung halte ich es nicht für richtig, dass Grundstücksbesitzer bis zu 75 % vom Bodenwert ihres Grundstücks als Herstellungsbeitrag für die Abwasserbeseitigung bezahlen sollen. Dieser Prozentsatz ist bisher in Thüringen m.E. auch noch nicht vorgekommen. Dazu stellt sich auch die Frage, weshalb Sie vom Bodenwert ausgehen. Für unbebaute Grundstücke sind, wie Sie wissen, keine Beiträge zu zahlen. Dies hat die CDU- Fraktion mit der Änderung des KAG abgeschafft und diesen klaren Willen mit dem Beitragsbegrenzungsgesetz am 7. August 2009 nochmals deutlich gemacht. Für eine solche Berechnung, wie Sie diese anführen, muss also die gesamte Immobilie betrachtet werden.
Es bleibt dabei: Grundstücke, die unterhalb der baurechtlichen Höchstgrenze bebaut sind sowie unbebaute und überdurchschnittlich große Grundstücke werden durch das Beitragsbegrenzungsgesetz auch in Zukunft entlastet. Eigentümer unbebauter Grundstücke müssen demnach auch weiter keine Beiträge zahlen. Für Eigentümer der anderen beiden Gruppen bleiben sie begrenzt.

Die von Ihnen behauptete "offensichtliche Ungerechtigkeit" kann ich nicht erkennen. Richtig ist, dass Grundstücksbesitzer, die ihr Grundstück selbst nutzen, auch den Herstellungsbeitrag selbst aufbringen müssen. Dafür haben sie auch den direkten Nutzen. Grundstücksbesitzer, die ihr Grundstück verpachtet oder sich darauf befindliche Wohnungen vermietet haben, legen den Herstellungsbeitrag an ihre Pächter bzw. Mieter um, so dass auch hier diejenigen, die den direkten Nutzen haben, für den Herstellungsbeitrag aufkommen.
Im Übrigen ist die Frage von Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit stets auch eine subjektive. Auch ich empfinde als Bürger nicht immer alle Gesetze oder Vorschriften gerecht. Was Sie als gerecht empfinden kann aus meiner Sicht auch ungerecht sein.
Zuviel muss auch heute - 20 Jahre nach dem Ende der DDR - im Abwasserbereich noch auf einen umweltverträglichen Standard gebracht werden. Dieser kommt uns allen zugute und bewahrt unsere Umwelt für die nächsten Generationen. Die damit verbundenen Kosten werden zu einem Teil aus Steuermitteln bezahlt, zu einem Teil über Kredite finanziert, die dann über die Gebühreneinnahmen getilgt werden, und zu einem Teil nach dem Verursacherprinzip umgelegt. Um die Belastung der Grundstücksbesitzer weiter zu reduzieren, hat die CDU im Thüringer Landtag z.B. am 7. August diesen Jahres die Privilegierungstatbestände nochmals bekräftigt und zusätzliche entlastende Regelungen für die Zweckverbände in Höhe von jährlich gut 11 Mio. Euro beschlossen. Unser Freistaat hat in den letzten 20 Jahren über 3 Mrd. Euro zur Aufarbeitung dieser von der DDR hinterlassenen, nicht aufschiebbaren Probleme aufgebracht.
Dass die Auffassung der CDU zu der Thematik auch von anderen Parteien geteilt wird können Sie aus der Aufstellung wichtiger Wahlthemen der Thüringer Allgemeinen bzw. TLZ Seite 4 / 5 vom 21. August 2009 entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Annette Lehmann