Sehr geehrter Herr Ammon,
vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich Ihnen bereits 2009 auf diesem Portal geantwortet habe. An der Sachlage hat sich nichts geändert.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz MdB
Sehr geehrter Herr Ammon,
vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich Ihnen bereits 2009 auf diesem Portal geantwortet habe. An der Sachlage hat sich nichts geändert.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz MdB
(...) Die von Ihnen und auch von anderer Seite vorgetragene Sorge im Hinblick auf die finanzielle Situation der Krankenhäuser wird vom Bundesministerium für Gesundheit und von mir persönlich sehr ernst genommen. Auch wenn sich die Lage in den einzelnen Häusern recht unterschiedlich darstellt, ist aus meiner Sicht Handlungsbedarf gegeben. (...)
(...) Ihr Fazit zum Zustand unseres Gesundheitswesens ist für mich nicht nachvollziehbar. Laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) rangiert Deutschland weiterhin an der Spitze der 30 Mitgliedstaaten. (...)
(...) Im Bereich der ambulanten Pflege gilt, dass Personen mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf den zusätzlichen Betreuungsbetrag nach § 45b SGB XI (bis zu 100 Euro bzw. 200 Euro monatlich) neben Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie zugelassenen Pflegediensten auch für Kosten von nach Landesrecht anerkannten regionalen Betreuungs- und Entlastungsangeboten, so genannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten nach § 45c SGB XI, in Anspruch nehmen können. (...)