Sehr geehrter Herr Padberg,
(...) Daher wurde das Waffengesetz in entscheidenden Punkten verändert, unter anderem auch in dem Bereich des Führens von Messern. Die Verwendung von Messern hat bei Straftaten erheblich zugenommen. Für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im öffentlichen Raum ist mindestens ebenso bedeutsam, dass bestimmte Messertypen, die bisher nicht verboten sind, wie Einhandmesser oder Messer mit feststehender Klinge, gerade von Jugendlichen mitgeführt werden, um vermeintliche Stärke zu zeigen, damit zu drohen und sie im Ernstfall dann auch zu benutzen. (...)
Sehr geehrter Herr Rockel,
(...) Es ist meine feste Überzeugung, dass der Bund seiner Infrastrukturverantwortung im öffentlichen Verkehrswesen nachkommen muss. Eine komplette Privatisierung der Deutschen Bahn AG und des dazugehörigen Schienennetzes lehne ich aus diesem Grund ab. Die Kernforderung, dass die vorhandene Schieneninfrastruktur in staatlicher Hand verbleiben muss, konnte die Union mit dem „Holding Modell“ gegen erhebliche Widerstände durchsetzen. (...)
(...) In Deutschland gibt es eine ganze Reihe von Gesetzgebungen, die den Alkoholumgang von Kindern und Jugendlichen regeln. Allen voran steht das Jugendschutzgesetz, das besagt, dass an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Brandwein und brandweinhaltige Getränke weder abgegeben werden, noch ihnen der Verzehr gestattet werden darf. Für andere alkoholische Getränke, wie zum Beispiel Bier und Wein, gelten diese Regelungen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. (...)