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Wann soll die Rente für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahren erhöht werden ?

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Annika Klose
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Frage von Uwe S. •

Wann soll die Rente für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahren erhöht werden ?

Frage zur Abschaffung der Rente mit 63 !

Sehr geehrte Frau Klose,

ich bin Jahrgang 1966 und 60 Jahre alt, arbeite seit 1983 und habe fest eingeplant mit 63 Jahren mit Abschlägen in Rente zu gehen.(46 Jahre im Berufsleben sind aus meiner Sicht dann auch ausreichend !).

Nun gibt es ja seitens der Rentenkommission, der Sie ja meines Wissens angehört haben, die Rente mit 63 abzuschaffen, bzw. die Rente für langjährig Versicherte mit Abschlägen kurzfristig von 63 auf 64 zu erhöhen. Für mich erstmal ein Schock, da ich meine Lebensplanung mit einem Renteneintrittsdatum 01.06.2029 fest eingeplant habe.!!!

Was im Bericht der Rentenkommission nicht drinsteht, ab welchem Jahrgang die neue Reglung greifen wird. Ich finde es sollte eine längere Übergangsfrist von mindestens 5 Jahre sein und die Erhöhung auch schrittweise eingeführt werden. Laut Medienberichten sehen Sie das ja ähnlich.

Werden Sie sich dafür stark machen und gegen das Vorhaben der CDU die Änderung kurzfristig einzuführen stimmen ?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zunächst freue ich mich, dass wir mit den Vorschlägen ein stimmiges Gesamtpaket schnüren konnten. Mit einer vollständigen Umsetzung erreichen wir wichtige Fortschritte für uns gemeinsames Alterssicherungssystems. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass dieses Ergebnis nur möglich war, weil alle Seiten Kompromisse eingegangen sind. Umso erfreulicher ist es, dass wir am Ende eine einstimmige Einigung erzielen konnten.

Eine Maßnahme, die ich als Sozialdemokratin nur schwer mittragen kann, ist die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte - der sogenannten „Rente mit 63“. Diese wurde vor 12 Jahren von uns als SPD eingeführt. Im Rahmen des Gesamtpakets hat sich die Kommission jedoch darauf verständigt, sie nicht fortzuführen. Für Menschen, die nach langer Beitragszeit aus gesundheitlichen Gründen kurz vor Erreichen des Renteneintrittsalters nicht mehr in ihrem Beruf tätig sein können, wollen wir eine neue Regelung schaffen. Wie diese Regelungen sowie die Beendigung konkret ausgestaltet wird – etwa mit Blick auf Übergangsregelungen –, muss nun im politischen Prozess entschieden werden. Ich bitte Sie daher an dieser Stelle noch um etwas Geduld, auch wenn ich die damit verbundene Unsicherheit sehr gut nachvollziehen kann.

Fest steht jedoch, dass der Bestands- und Vertrauensschutz rechtlich gewährleistet sein muss. Dies wird bei der konkreten Ausgestaltung eine zentrale Rolle spielen, um Lebens- und Erwerbsplanungen zu berücksichtigen. Ich plädiere dabei dafür, mindestens fünf Jahre anzusetzen, da bereits viele Menschen Altersteilzeitverträge geschlossen habe, worauf diese sich verlassen können müssen.

Die Rente für langjährig Versicherte, also die Möglichkeit, verfrüht mit Abschlägen in Höhe von bis zu 14,4 Prozent in Rente zu gehen, soll auf 64 Jahre angehoben und anschließend parallel zur Entwicklung des allgemeinen Renteneintrittsalters weiterentwickelt werden. Die bestehende Spanne von drei Jahren bleibt dabei erhalten. Damit wird dieses Modell in angepasster Form fortgeführt. Jedoch muss hier auch abgewartet werden, wie der genaue Übergang dann final aussieht.

Abschließend möchte ich mich nochmal für Ihre Nachricht bedanken. Mir liegt der Austausch mit Bürger:innen immer sehr am Herzen und ich betrachte diesen als Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Annika Klose

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