Frage an Antje Blumenthal von Ingrid K. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Blumenthal!
In Anbetracht des neuen sog. „ÖPP-Beschleunigungsgesetzes“, der vielerorts vorliegenden Weitergabe von Aufgaben der öffentlichen Hand in die Hände der Privatwirtschaft (Öffentlich Private Partnerschaft, ÖPP) und den in Hamburg anstehenden Bewegungen im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung möchte ich an Sie folgende Fragen richten:
1. Inwieweit könnten Bürger neben den anderen an ÖPP Beteiligten – „die Politik, die Verwaltung, der private Investor, der private Betreiber“ – im Bereich der privaten Wasserversorgung „profitieren“, wie es in der Begründung zu o.g. Gesetz gefordert wird (Seite 1O des Gesetzentwurfs), wenn ihre Wasserversorgung in Form von ÖPP organisiert wird?
2. Blieben die Risiken der Verschlechterung der Wasserqualität und der Vernachlässigung der Ressourcenpflege nicht zwangsläufig doch beim Verbraucher als Betroffenem und könnte er diese Risiken beeinflussen wie in der o.g. Begründung zum Gesetz gefordert? Wenn ja, wie?
3. Welche Möglichkeiten sehen Sie, die in o.g. Begründung geforderte „größtmögliche Transparenz“ bei Geschäftsabschlüssen nach ÖPP im Bereich der Wasserversorgung zu gewährleisten und wieweit könnte eine solche Transparenz gehen?
4. Halten Sie es für richtig, dass für die Anwendung von ÖPP in der Begründung für o.g. Gesetz auch die öffentliche Wasserversorgung vorgeschlagen wird und in gleiche Reihe gestellt wird wie Schulen..., Telekommunikation..., Energieversorgung..., ÖPNV..., Medienbereich, obwohl eine Wasserversorgung im Gegensatz zu den anderen genannten Bereichen ein natürliches Monopol darstellt, da es zu Wasser keine Alternative für die Menschen gibt?
Ich danke Ihnen im voraus für eine konkrete Antwort
Sehr geehrte Frau Kretzschmar,
in Hamburg gab es ein Volksbegehren hinsichtlich eines Verkaufs der Wasserwerke. Dieses war nicht notwendig, da der Hamburger Senat in dieser Sache von Anfang an deutlich gemacht hat, dass die Wasserwerke nicht zur Disposition stehen.
Dennoch halte ich die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung generell für einen geeigneten Bereich für Öffentlich Private Partnerschaften. Allerdings muss die Gesamtverantwortung für diesen wichtigen Bereich in staatlichen Händen verbleiben. Öffentlich Private Partnerschaften haben sich in vielen europäischen Staaten als schnelles, effektives und finanziell vorteilhaftes Instrument zur Bewältigung öffentlicher Aufgaben bewährt. Profitieren kann der Bürger deshalb in der Regel, weil die benötigten Güter schneller, kostengünstiger und in besserer Qualität für den Bürger bereitstellen werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Blumenthal