Frage an Antje Blumenthal von Irmgard T. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Frau Blumenthal!
Zur Antwort auf die Steuern, da haben aber Familien mit Erwachsenen Kindern garkeine Vorteile mehr es sei denn man ändert die Steuerklassen sofern beide Brutto ungefähr gleich liegen aber sonst bringt es garnichts. Wäre ich in Steuerkl. 5 verblieben hätte ich jeden Monat weit über 200 Euro Lohnsteuerabzug sicherlich kann ich mir die zuviel gezahlten Steuern im Folgejahr vom Finanzamt zurückholen.
Aber da habe ich lieber ca. 200 Euro jeden Monat mehr in der Börse als weniger. So was hätten wir denn für Steuervorteile? Keine. Zu Hartz 4: Es geht nicht darum, das man als Ehepaar in guten wie in schlechten Zeiten füreinander einstehen sollte Nein darum das es einfach nicht in Ordnung ist gleich die gesamte Familie mit H4 zu belasten. Die z.B. noch minderjährige Kinder haben sind ja im Grunde fein raus aber bei denen wo der Nachwuchs schon Erwachsen ist und aus welchen Gründen auch immer noch bei den Eltern wohnt sieht es schon anders aus. Na ja jetzt werden Sie mir wohl wie Hr. Kahrs auch antworten, Erwachsene Kinder die vielleicht Arbeit haben können ja schließlich zur Haushaltskasse beisteuern was ich aber nicht gut finde, das den Eltern noch die Handlungsfreiheit genommen wird selbst entscheiden zu können ob der Nachwuchs Geld abgeben müßte o. nicht. Also ergo Miete gibt es dann auch nur noch für die Eheleute das ist dann die Hälfte dessen was an Miete gezahlt werden muß und die andere Hälfte darf man sich dann von seinem Nachwuchs holen prima Idee also gut wenn auch Sie dieses ich bezeichne es mal als eine der größten Frechheiten die jemals von Polotikern ausgearbeitet wurde in Ordnung finden kann man nichts machen. Denn mein Mann wollte bestimmt nicht arbeitslos werden und dann mitsamt Familie in die Sozialhilfe gesteckt werden. Das Arbeitsamt mmmmh tolle Hilfe waren die. Arbeit selber gesucht.
Sehr geehrte Frau Tesch,
ich finde es durchaus vertretbar, dass Familien, deren Kinder nicht mehr in Schule oder Ausbildung sind, die also in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, nicht die gleichen Vorteile genießen können wie Familien, in denen die Kinder noch in Schule oder Ausbildung sind. Auch in Bezug auf Hartz IV kann ich meine Position nur bekräftigen, schließlich war in den vergangenen 50 Jahren die Haushaltsform, in der nur eine Person verdient, der zumindest in finanzieller Hinsicht unproblematische Regelfall. Und sobald nun die Verpflichtung zur Mitversorgung in der Ehe oder Bedarfsgemeinschaft besteht, soll das auf einmal nicht mehr funktionieren?
Sollten Sie nochg weitere Fragen zu diesem Themenbereich haben, lade ich Sie auch gerne zu einem persönlichen Gespräch ein, zu dem ie sich gerne an mein Wahlkreisbüro wenden können.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Blumenthal