Frage an Antje Möller von Jens B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Möller,
wie die meisten Hamburger bin auch ich schockiert von den Gewaltexzessen während des Schanzenfestes.
Als Anwesender beim Straßenfest ist mir allerdings aufgefallen, dass viele Polizeibeamte zusätzlich zu ihren ohnehin nicht unterscheidbaren Uniformen Flammschutzmasken trugen und somit erst recht nicht zu identifizieren waren.
Sie werden möglicherweise den Videoclip auf Welt.de gesehen haben, in dem ein Beamter sich weigert, einem Journalisten Namen und Dienstnummer mitzuteilen, nachdem er diesem - obwohl eine Behinderung der Polizeiarbeit nicht zu erkennen war - mehrfach die Kamera zuhält.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Ereignisse in der Kneipe ´Jolly Roger´, vor der in der Nacht zum Sonntag einem Journalisten 4 Schneidezähne ausgeschlagen wurden, möchte ich Sie fragen, wie Sie zur Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte stehen?
Obwohl die Polizeigewerkschaft dieses abzulehnen scheint, ist im "Handbuch für Führungskräfte der Polizei" (M. Kniesel (Hg.), Lübeck 1996) zu lesen, dass "es bei tumultartigen Auseinandersetzungen in Einzelfällen auch zu Übergriffen von Polizeibeamten kommt", wobei aber "nur sehr wenige ´schwarze Schafe´ " die Situationen ausnutzen würden.
Es muss doch im Interesse der Polizei sein, diese ´schwarzen Schafe´ zu ermitteln und ggf. bestrafen zu können? Oder sollten sich Beamte im Dienst in einem ´rechtsfreien Raum´ bewegen dürfen?
Gerade heute, wo quasi jeder mit einfachen Mitteln Übertritte dokumentieren kann, scheint sich die Ablehnung gegen eine Kennzeichnungspflicht mit einer Billigung möglichen Fehlverhaltens zu vermischen.
Ich möchte Sie deshalb bitten, die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in Ihrer Fraktion und im Hamburger Senat auf die Tagesordnung zu setzen und energisch voranzutreiben.
Mit freundlichen Grüßen, Jens Beckmann
Hallo Herr Beckmann,
die politische Auseinandersetzung um die Ausschreitungen und den Polizeieinsatz im Anschluss an das Schanzenfest ist noch nicht beendet. Innerhalb der schwarz-grünen Koalition gibt es da einen deutlichen Dissens! Konkret zu der Frage der Kennzeichnungspflicht von Polizisten und Polizistinnen im Streifendienst, aber auch bei der Bereitschaftspolizei gab es Anfang des Jahres im Innenausschuss eine längere Befassung.
Die Hamburgische Regelung ist eine freiwillige, keine verpflichtende. Tatsächlich lehnen die Polizeigewerkschaften das Tragen von Namensschildern oder Dienstnummern relativ deutlich ab. Ich halte allerdings eine individuelle Erkennbarkeit der eingesetzten Polizeikräfte -auch für Konfliktsituationen, als allgemeine Maßnahme zur besseren Ansprechbarkeit- für notwendig und werde mich weiter dafür einsetzen. Eine abschließende politische Klärung steht noch aus.
Mit freundlichen Grüßen Antje Möller