Sehre geehrte Frau Rommelspachet. Wie lange soll ein Arbeitnehmer, der mit 15 Jahren eine Lehre begonnen hat, denn nun arbeiten?
Ich bin 62 Jahre alt, habe mit 15 Jahren zu arbeiten begonnen und so zwischenzeitlich 46 und 1/2 Jahre in die staatliche Rentenkasse einbezahlt. Ich hab in der Lehre 8 Stunden am Tag im stehen gearbeitet. Die Zeit bis ich dann zur Bundeswehr musste, ebenso. Ohne irgend eine Sabbatical-Zeit habe ich mit viel Einsatz zu einem anscheinend völlig streßfreien Büro-Job hochgearbeitet. Dass sich meine im Schnitt 10 Besprechungen täglich und zugehörigen Entscheidungen von Tragweite so stressig anfühlen, muss wohl an meinen zarten Natur liegen.
Da wäre ich besser Handwerker geblieben, dann wäre meine zunehmende Berufsmüdigkeit wohl mehr anerkannt!
Mein Vater, mein Großvater starben beide mit 74 und 72 Jahren.
Meine Frage nun:
Wie wollen Sie meine individuelle Lebenserwartung und den Grad meiner persönlichen Abnutzung denn feststellen?
Ich plane mit knapp 65 Jahren ohne Abzüge in Rente zu gehen. Das habe ich mir mit knapp 50 Beitragsjahren verdient, sind Sie anderer Meinung?
Sehr geehrter Herr V.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die offene Schilderung Ihrer persönlichen Situation. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Sie sich nach einem arbeitsreichen Leben von 47 Beitragsjahren fragen, was Ihnen das Rentensystem im Gegenzug bietet. Dass Ihre Arbeitsleistung anerkannt wird, ist ein zentrales Anliegen einer gerechten Rentenpolitik.
Als Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg bin ich in dieser Frage allerdings nicht unmittelbar zuständig, da die Rentenpolitik in der Zuständigkeit des Bundes liegt. Ich werde Ihr Anliegen jedoch sehr gerne an meine Kolleginnen und Kollegen in Berlin weitergeben.
Zur inhaltlichen Diskussion möchte ich Ihnen trotzdem kurz folgendes antworten: Wir müssen den demografischen Wandel ehrlich ansprechen: Immer weniger Beitragszahlerinnen und Beitragszahler finanzieren die Renten einer wachsenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern. Ohne Reformen würden Beitragssätze stark ansteigen und das Rentenniveau sinken, zum Nachteil der jüngeren Generationen, die heute einzahlen und morgen selbst auf eine verlässliche Rente angewiesen sind. Eine generationengerechte Rentenpolitik muss daher die Interessen beider Seiten im Blick behalten: die berechtigten Erwartungen derjenigen, die wie Sie jahrzehntelang eingezahlt haben, und die Belastbarkeit derer, die das System künftig tragen sollen. Die Alterssicherungskommission hat dazu kürzlich ein umfangreiches Reformpaket vorgestellt, das alle diese Fragen adressiert. Darin wird ausdrücklich betont, dass Menschen, die ein Leben lang gearbeitet und Beiträge gezahlt haben, im Alter auf eine verlässliche Absicherung vertrauen können sollen. Als zentrale Orientierungsgröße wird eine Nettoersatzquote von 70% über alle Rentensäulen angestrebt.
Die Kommission schlägt aber auch vor, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte zu überdenken – ein Punkt, der sicherlich für Menschen wie Sie, mit knapp 50 Beitragsjahren, besonders schmerzhaft ist. Allerdings sind auch Härtefallregelungen vorgesehen: Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem langjährigen Berufsfeld tätig sein kann, soll nach mindestens 35 Versicherungsjahren und individueller Gesundheitsprüfung früher – und unter Umständen abschlagsfrei – in Rente gehen können.
Ihre Frage, wie die „individuelle Lebenserwartung und persönliche Abnutzung“ festgestellt werden sollen, trifft einen wunden Punkt dieser Debatte. Eine pauschale Antwort gibt es nicht und genau deshalb ist es wichtig, dass die Politik differenzierte und gerechte Lösungen entwickelt, die Ihre Lebensleistung würdigen.
Vielen Dank nochmals für Ihre Nachricht und ich wünsche Ihnen alles Gute. Bei weiteren Anliegen dürfen Sie sich jederzeit an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Rommelspacher
