Frage an Antje Tillmann bezüglich Finanzen

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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Frank H. •

Frage an Antje Tillmann von Frank H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Tillmann,

trifft es zu, dass die EZB der Deutschen Bank Kapital für 1% zur Verfügung stellt und diese das Geld für 11% an Griechenland ausleiht?
Warum werden die Kredite Griechenland nicht direkt von der EZB zur Verfügung gestellt?

Für diese problemlose Geldvermehrung bei einem privaten Bankinstitut - sollte sie zutreffen - fehlt mir jegliches Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Hiemer

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Sehr geehrter Herr Hiemer,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Sie warten sicherlich schon ungeduldig auf eine Antwort. Wie alle anderen Fragen, möchte ich auch Ihre gebührend beantworten. Dazu benötige ich allerdings Informationen aus dem Bundesfinanzministerium, auf die ich noch warte. Sobald ich mehr weiß, werde ich mich wieder melden. Bis dahin darf ich Sie noch um etwas Geduld bitten.

Herzlichen Dank,
Ihre Antje Tillmann

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CDU

Sehr geehrter Herr Hiemer,

ich darf Sie zunächst noch einmal um Entschuldigung bitten, dass Sie so lange auf eine Antwort warten mussten. Nun habe ich aber eine ausführliche Information aus dem Bundesfinanzministerium erhalten, die ich Ihnen gerne weitergeben möchte:

Das Eurosystem hat die vorrangige Aufgabe, Preisstabilität zu sichern. Soweit es ohne Beeinträchtigung dieses Ziels möglich ist, hat das Eurosystem die allgemeine Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft zu unterstützen (Art. 127 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union -AEUV -; Art. 2 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken - ESZB-Satzung-). Die Unabhängigkeit des Eurosystems verbietet jede Weisung durch die Regierungen der Euroländer (Art. 130 AEUV, Art. 7 ESZB-Satzung). Die funktionelle Unabhängigkeit besteht in der alleinigen Verantwortung für die Wahl seiner Strategien und Maßnahmen, um Preisstabilität zu gewährleisten. Dazu gehört auch, dass diese Autonomie nicht durch eine irgendwie geartete Verpflichtung zur Kreditgewährung an den Staat unterlaufen wird. Der AEUV verbietet der EZB und den nationalen Zentralbanken die Vergabe von Krediten an die Europäische Union, die nationalen Regierungen und sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Auch der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln öffentlicher Stellen ist untersagt, (sog. Verbot der monetären Staatsfinanzierung — Art. 123 AEUV, Art. 21 ESZB-Satzung).

Das Eurosystem kann das Preisniveau nicht direkt steuern, sondern muss die Preisbildung des Marktes als Grundlage seiner Entscheidungen akzeptieren. Die geldpolitischen Maßnahmen setzen am Bankensystem an und wirken so mittelbar und zeitverzögert auf das Preisniveau (Beeinflussung der Kredit-und Sparzinsen).

Das Eurosystem hat den Banken seit Mai 2009 bis April 2011 die Möglichkeit der kurzfristigen Refinanzierung mit Zentralbankgeld zu 1 % gegeben. Mit Beschluss des EZB-Rates vom 7. April 2011 wurde der Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte auf 1,25 % angehoben. Diese Leitzinsen beeinflussen die Zinsen am Geldmarkt (kurzfristig) und mittelbar auch am Kapitalmarkt (langfristig).

Vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise war und ist der historisch niedrige Zins der EZB als Maßnahme zur Stützung des Finanz- und Wirtschaftssystems angemessen, um zur notwendigen Konjunkturerholung beizutragen. Die Zinspolitik der EZB sowie die ergriffenen geldpolitischen Sondermaßnahmen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Überwindung der Krise. Die EZB wird eine autonome Entscheidung über die Rückführung der Sondermaßnahmen treffen.

Dem BMF ist nicht bekannt, welche Geschäftsbanken in welcher Höhe bei der EZB Refinanzierungsgeschäfte tätigen. Dem BMF liegen auch keine Informationen darüber vor, ob Geschäftsbanken Kredite an den griechischen Staat vergeben.

Der Zinssatz der auf den Finanzmärkten gehandelten griechischen Staatsanleihen orientiert sich an den Erwartungen der Marktteilnehmer und an der Bonität des Schuldners.

Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann, MdB

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