Frage an Antje Tillmann bezüglich Finanzen

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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Siegfried J. •

Frage an Antje Tillmann von Siegfried J. bezüglich Finanzen

Eingangs möchte ich mich ganz herzlich für die Rentenerhöhung von 3,81 Euro bedanken!!
Ich frage mich ernsthaft was einen Bundestagsabgeordneten dazu bewirkt ,das alles so widerspruchslos hinzunehmen-das einerseits Diätenerhöhung bewilligt werden ,anderseits Leute die 40-50 Jahre gearbeitet haben ,mit einem Portogeld abzuspeisen!!!!!!!!!!
Wie kann man einen Durchschnittsbürger damit überzeugen sein Steuergeld in andere Länder der EU zu transferieren ,wenn anderseits nicht einmal die Lebensqualität der einstmal arbeitenden Menschen hierzulande gewährleistet wird!!!
Meine Frage geht dahin haben Sie und ihre Bundestagskollegen eigentlich die Absicht noch einmal gewählt zu werden?
Wenn ja ,müssten sie ihre Bürgerpolitik grundlegend ändern.
In diesem Sinne bis zur nächsten Wahl ,zu der ich und meine Angehörigen bestimmt nicht mehr hingehe um mein Kreuzchen zu machen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jäger,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 1. Juli. Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr, Sie zur aktuellen Rentenentwicklung, zur Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie zur Bekämpfung der Staatsschuldenkrise in der Eurozone zu informieren.

A. Rentenanpassung:
Das Vertrauen der Rentnerinnen und Rentner in ein stabiles Rentenversicherungssystem ist sehr wichtig. Rentnerinnen und Rentner haben durch die Einzahlung ihrer Beiträge ihrerseits zu einer stabilen Rente beigetragen und müssen sich natürlich nun auch auf die Rente verlassen können. Somit war es auch ein gutes Signal der Bundesregierung an die Rentnerinnen und Rentner, das Vertrauen in die Rente in der außergewöhnlich schweren Krise durch die 2009 eingeführte Schutzklausel zu stärken. Es darf allerdings nicht vergessen werden, dass der Steuerzahler die Rentenversicherung jedes Jahr mit 80 Mrd. Euro bezuschusst.

Grundsätzlich ist die gesetzliche Rente an die Entwicklung der Löhne gekoppelt. In der Zeit der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise, in der Jobs verloren gingen, viele aber durch Kurzarbeit gerettet werden konnten, gingen die Reallöhne zurück. Die Rentenhöhe hätte unter normalen Umständen in dieser Zeit abgesenkt werden müssen. Die Bundesregierung hat einen anderen Weg gewählt. Es ist aber durchaus zu bedenken, dass die Rentengarantie für die beitragsbezogene Umlagefinanzierung systemfremd und auch nicht unproblematisch im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit ist. Denn wenn die Löhne der Beitragszahler sinken, ist es natürlich eine Belastung, wenn die von Lohnkürzungen betroffenen Arbeitnehmer es als Beitragszahler zugleich vorfinanzieren müssen, dass Rentnerinnen und Rentner krisenbedingte Einnahmeausfälle gar nicht oder zeitverzögert spüren. Auch diesen Aspekt darf man nicht völlig außer Acht lassen.

Festzuhalten bleibt aber, dass die Rentnerinnen und Rentner durch die Rentengarantie vor sonst drohenden Kaufkraftverlusten bewahrt wurden. Insofern sieht die Schutzklausel weiter vor, dass künftige Rentensteigerungen niedriger ausfallen, bis der Vorteil ausgeglichen ist. Damit wird der Finanzierungs- und Generationengerechtigkeit entsprochen.

B. Abgeordnetenentschädigung:
Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz sollen die Abgeordneten des Bundestages eine „angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ erhalten.

Die Abgeordnetenentschädigung wurde zuletzt zum 1. Januar 2009 angehoben. Die Anhebung zum 1. Januar 2012 entspricht einem Vom-Hundert-Satz von 3,8. Mit der Anhebung zum 1. Januar 2013 beträgt die Anhebung 3,7 vom Hundert.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss die Abgeordnetenentschädigung der Bedeutung des Amtes eines Abgeordneten unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung und dem diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Range gerecht werden.

Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an obersten Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 160.000 bis 250.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Damit ist ein transparenter und zuverlässiger Bezugsrahmen gefunden, der den Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Orientierung bietet als z. B. die große Bandbreite der Bezüge von freiberuflich Tätigen, Geschäftsführern und Vorständen.

Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Auch in den Jahren 2010 und 2011 blieben die Diäten unverändert. In der öffentlichen Diskussion blieb dies jedoch letztlich ohne Einfluss auf die Art und Weise der regelmäßig geführten Debatte um die Höhe und die Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge.
Zu Beginn der jetzigen Wahlperiode lag die Abgeordnetenentschädigung ca. sechs Prozent unter den vorgegebenen Bezugsgrößen. Durch die Nullrunden in 2010 und 2011 hat sich dieser Abstand weiter vergrößert. Auch mit der jetzt geplanten Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung wird diese Bezugsgröße weder zum 1. Januar 2012 noch zum 1. Januar 2013 erreicht.

Der Deutsche Bundestag wird im Übrigen eine unabhängige Kommission einsetzen, die Empfehlungen für ein Verfahren für die künftige Anpassung der Abgeordnetenentschädigung einschließlich zukünftiger Regelungen der Altersversorgung der Abgeordneten bis zum Ende der 17. Wahlperiode vorlegen soll.

C. Staatsschuldenkrise in der Eurozone:
Wie Sie bin auch ich entschieden gegen eine Transferunion in der Europäischen Union im Allgemeinen sowie der Euro-Zone im Speziellen. Es wird sie auch nicht geben. Trotzdem kann ich Ihre Sorge sehr gut verstehen. Auch wir machen uns unsere Entscheidungen im Bundestag sowie auf europäischer Ebene, die die Währungsunion betreffen und Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben können, nicht leicht.

Nach den bitteren Erfahrungen vieler Kriege auf dem europäischen Kontinent und sogar zweier Weltkriege in sehr kurzer Zeitfolge haben sich unsere Großeltern und Eltern für ein gemeinsames, vereintes Europa entschlossen, in dem politische Konflikte nie wieder mit Gewalt gelöst werden sollen. Dauerhafter Frieden ist aber keine Selbstverständlichkeit. Wir können uns dies jeden Tag aufs Neue vor Augen führen, wenn wir nur die Nachrichten einschalten. Auch unser wiedervereinigtes Deutschland wäre ohne europäische Perspektive nicht möglich geworden. Die europäische Idee hat große Errungenschaften für Freiheit, Demokratie und Frieden hervorgebracht. Das alles ist allerdings nicht ohne eigene - auch finanzielle - Anstrengungen zu haben.

Portugal-Hilfen:
Zunächst möchte ich auf die vor wenigen Wochen gefällte Entscheidung eingehen, Portugal Finanzhilfen zu gewähren. Ohne Ruf nach internationaler Hilfe Ende April wäre es sehr wahrscheinlich zur Zahlungsunfähigkeit Portugals gekommen. Und dies, obwohl das Land deutlich geringer verschuldet ist als Griechenland und keinen überdimensionierten Bankensektor wie Irland hat. Das macht deutlich, wie hoch die Ansteckungsgefahr im Rahmen der Staatsschuldenkrise in Europa ist. Sollte eines dieser Länder tatsächlich zahlungsunfähig werden, droht die Herabstufung auch anderer Staaten der Euro-Zone. Auch solideren Schuldnern in Europa würden damit sehr wahrscheinlich höhere Kreditmarktzinsen drohen. Staaten mit ohnehin bereits bestehenden Problemen könnten dann komplett vom Kreditmarkt abgeschnitten sein.

Konkrete Maßnahmen:
Portugal erhält von der Europäischen Stabilisierungsfazilität (EFSF), dem Europäischen Stabilisierungsmechanismus (EFSM) sowie dem Internationalen Währungsfonds (IWF) jeweils 26 Mrd. Euro in Form von Krediten, insgesamt also 78 Mrd. Euro. An den Bürgschaften für EFSF-Kredite trägt Deutschland einen Anteil von ca. 28 Prozent.

In den kommenden drei Jahren muss Portugal ein ehrgeiziges und von IWF, EU-Kommission und Europäischer Zentralbank (EZB) streng überwachtes Anpassungsprogramm zur Haushaltssanierung vornehmen. Betroffen sind zu zwei Dritteln die Ausgabe- und zu einem Drittel die Einnahmeseite. Umgerechnet auf deutsche Verhältnisse hätte das Konsolidierungsprogramm einen Umfang von 130 Mrd. Euro. Portugal soll sich so ab 2014 wieder selbst am Kreditmarkt refinanzieren können. Jede einzelne Auszahlung von Kreditteilen wird dabei davon abhängig gemacht, ob der IWF sich aufgrund der Einhaltung aller Programmzusagen auch weiterhin an Finanzhilfen beteiligt.

Ziel des Anpassungsprogramms ist die Rückführung des portugiesischen Haushaltsdefizits von 9,1 Prozent auf drei Prozent 2013. Dazu werden die Gehälter des öffentlichen Dienstes um fünf Prozent gekürzt, darüber hinaus Gehälter und Renten eingefroren. Die Zahl der öffentlich Beschäftigten wird um bis zu zwei Prozent gesenkt. Zudem werden die Etats für Gesundheit und Verteidigung gekürzt und Renten über 1.500 Euro einer Sondersteuer unterworfen. Ausnahmen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer werden gestrichen, der Anwendungsbereich ermäßigter Mehrwertsteuersätze reduziert und die Tabaksteuer sowie weitere Verbrauchsteuern erhöht. Die Grundsteuer wird erhöht. Steuerhinterziehung wird künftig noch stärker als bisher bekämpft.

Portugals internationale Wettbewerbsfähigkeit muss gestärkt werden. Deshalb werden Privatisierungen in Höhe von 5,5 Mrd. Euro vorgenommen. Arbeitslosenhilfe und Kündigungsschutz werden reformiert. Arbeitskosten werden über die Bereiche Steuern und Sozialabgaben reduziert. Der Wettbewerb auf den Verkehrs-, Telekommunikations- und Energiemärkten wird gestärkt. Das bestehende Stabilisierungsprogramm für den Bankensektor wird um 15 Mrd. Euro erhöht.

Griechenland-Hilfe:
Griechenland hat bereits vor einem Jahr ein ehrgeiziges Haushaltskonsolidierungsprogramm auf die Beine gestellt. Daraufhin wurden von Seiten des IWF, des EFSM sowie bilateral durch die Staaten der Eurozone Finanzhilfen von 110 Mrd. Euro zugesagt. Jede einzelne Tranche wird dabei wie im Falle Portugals abhängig gemacht von der tatsächlichen Umsetzung vorangegangener Programmteile. Dies wird alle drei Monate überprüft. Für jeden einzelnen Bürger dieser Länder führen die notwendigen Maßnahmen zu empfindlichen direkten Einschnitten. Solche Folgen wünscht sich kein Politiker für sein eigenes Land und seine Bürger.

Konkrete Maßnahmen:
Beschlossen wurden im vergangenen Jahr u.a. die Anhebung der Mehrwertsteuer auf 23 Prozent sowie Erhöhungen von Verbrauchsteuern u.a. auf Benzin, Tabak und Alkohol. Hohe Einkommen werden höher besteuert. Außerdem ist eine Zusatzsteuer auf bestimmte Luxusartikel eingeführt worden. Das Renteneintrittsalter wurde erhöht und Renten eingefroren. Im öffentlichen Dienst wird massiv Personal eingespart, ebenso das 13. und 14. Monatsgehalt. Die Steuerverwaltung wird derzeit leistungsfähiger und effizienter gemacht, u.a. unter Mithilfe von Steuerbeamten anderer EU-Mitgliedstaaten.

Es wird nun aber erkennbar, dass dem Land mehr Zeit gegeben werden muss, damit es die ambitionierten vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen am Ende auch tatsächlich erfüllen kann. Weitere Hilfen gibt es aber nur im Gegenzug zu weitergehenden Sanierungszusagen. Die Voraussetzungen für solche weiteren Hilfen der EU-Staaten und des IWF hat das griechische Parlament vor wenigen Tagen geschaffen. Ein weiteres 78 Mrd. Euro-Sparpaket wurde geschnürt, das der Bevölkerung zusätzliche massive Anstrengungen abverlangen wird. Bis 2015 muss Griechenland Privatisierungserlöse in Höhe von 50 Mrd. Euro erwirtschaften. Darüber hinaus müssen über die bereits im vergangenen Jahr vereinbarten Konsolidierungsschritte hinaus weitere 28 Mrd. Euro eingespart werden.

Explizit der deutschen Politik und insbesondere Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ist es zu verdanken, dass nun erstmals auch private Gläubiger freiwillig mit ins Boot geholt werden. Deutsche Banken und Versicherungen werden sich an einer Laufzeitverlängerung griechischer Staatsanleihen beteiligen. Wichtig ist, dass dieser Schritt freiwillig erfolgt. Andernfalls würden die Ratingagenturen Griechenland als insolvent bewerten. Dass dies ein ganz schmaler Grat ist, sieht man an den Diskussionen über und mit den Agenturen in den vergangenen Tagen. Deshalb muss die Politik hier äußerst vorsichtig agieren. Die Gefahr eines panikartigen Ansturms der griechischen Bevölkerung auf ihre Bankkonten wäre bei einer Insolvenz sehr groß. Die EZB dürfte von einer Minute auf die andere keine griechischen Staatsanleihen mehr als Sicherheiten gegen Liquidität akzeptieren. Das griechische Bankensystem, das der größte Gläubiger des Landes ist, gäbe es mit einem Schlag nicht mehr. Das würde weltweit, vor allem aber in Europa weitere Banken in Mitleidenschaft ziehen und könnte katastrophale Folgen wie der Zusammenbruch von Lehman Brothers 2008 nach sich ziehen. Banken würden sich am Interbankenmarkt mangels Vertrauens auf die Rückzahlungsfähigkeit des Vertragspartners kein Geld mehr leihen. Das Finanzsystem käme zum Erliegen. Weitere Euro-Staaten würden finanziell ins Wanken geraten.

Bei allen ab 2013 zu platzierenden Staatsanleihen in Europa werden sich sämtliche Investoren allerdings darauf einzustellen haben, dass private Anleger künftig bei Insolvenz eines Staates zwecks Umschuldung mit ins Boot genommen werden und auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten müssen. Mit entsprechenden Klauseln werden alle Staatsanleihen ab 2013 ausgestattet werden.

Mögliche Folgen:
Würden wir in Fällen wie Portugal oder Griechenland nicht eingreifen, sondern eine unkontrollierte Zahlungsunfähigkeit zulassen, riskierten wir die Finanzstabilität der gesamten Eurozone. Banken und Versicherungen, darunter zu großen Teilen deutsche, die diesen Staaten Geld geliehen haben, müssten massive Abschreibungen vornehmen. Davon wäre neben den Instituten selbst nicht zuletzt unmittelbar der deutsche Steuerzahler betroffen, der in Lebens- und Rentenversicherungen für seine Altersvorsorge spart. Wie im Herbst 2008 würden sich Kreditinstitute gegenseitig aufgrund von Misstrauen kein Geld mehr über den Interbankenmarkt leihen. Banken und Versicherungen müssten ein weiteres Mal mit Milliarden-Programmen stabilisiert werden.

Euro gut für Deutschlands Wirtschaft:
Deutschland und Europa können sich ein Auseinanderbrechen der Währungsunion schlichtweg nicht leisten. Innerhalb der Eurozone gibt es keine Währungsschwankungen mehr. Das merkt jeder Urlauber, der nicht mehr in die Wechselstube muss. Vor allem aber ist dies für unsere auf den Weltmärkten tätigen, gerade auch mittelständischen, Unternehmen spürbar. Der europäische Binnenmarkt mit seinen 500 Mio. Konsumenten wurde durch die Einführung des Euro vertieft, was zu einer Sicherung von 5,5 Mio. Arbeitsplätzen und vermehrtem Wohlstand gerade in Deutschland führt. Über zwei Drittel aller deutschen Ausfuhren bleiben in der Europäischen Union, über 40 Prozent in der Eurozone. Das waren 2009 Ausfuhren in die Eurozone in Höhe von 348 Mrd. Euro von Gesamtexporten über 804 Mrd. Euro. Durch den Euro können unsere Unternehmen auf Wechselkurs-Sicherungsgeschäfte mit Kosten von 10 Mrd. Euro verzichten.

Der Euro sorgt dafür, dass die Preise stabil bleiben. Selbst zu besten D-Mark-Zeiten lag die Inflationsrate höher als seit Einführung des Euro. Ein Auseinanderbrechen der Währung hätte eine enorme Aufwertung der neuen D-Mark zur Folge, die den deutschen Export schlagartig abwürgen würde, was sich unmittelbar negativ auf die Sicherheit deutscher Arbeitsplätze auswirken würde. Die weiter bestehende Härte des Euro nach innen wie nach außen ist einer der entscheidenden Gründe dafür, dass Europa, aber in besonderer Weise auch Deutschland, die Finanz- und Bankenkrise des Jahres 2008 so gut überstanden hat. An der weiteren Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion besteht somit ein ureigenes deutsches Interesse. Genau dies schulden wir unseren Kindern und Enkeln, die in vergleichbarem Umfang wie wir von der wirtschaftlichen Prosperität und gesellschaftlichen Stabilität profitieren sollen, die wir der europäischen Integration zu verdanken haben. Und nur als Gemeinschaft kann Europa seinen Einfluss in der Welt des 21. Jahrhunderts wahren. Dies aber ist notwendig, um unser freiheitliches und weltoffenes Gesellschaftsmodell zu verteidigen.

Einführung nationaler Währungen keine Lösung:
Die Wiedereinführung nationaler Währungen wäre für alle die schlechteste Lösung. In Griechenland wie in Portugal würden die Menschen ihre Konten stürmen, um sich ihre Guthaben noch in Euro auszahlen zu lassen. Keine Bank könnte einem solchen Ansturm standhalten. Die neue Währung würde sofort massiv abwerten. Bestehende Schulden wären aber dennoch in Euro zu begleichen. Mit abgewerteter eigener Währung nahezu unmöglich.

Derzeit profitiert Deutschland sogar von der Schwäche der EU-Partner. Die Kreditaufnahme ist so billig wie noch nie. Das spart Zinsaufwand in künftigen Bundeshaushalten und macht die Konsolidierung hierzulande einfacher. Zudem hält die EZB die Leitzinsen niedrig, wodurch der Aufschwung der deutschen Wirtschaft weitere Unterstützung erfährt. Der Euro hat sich darüber hinaus trotz Booms gegenüber dem US-Dollar moderat entwickelt, was gerade deutschen Exporten Rückenwind verschafft. Die bilateral vergebenen Kredite an Portugal, Griechenland und Irland werden darüber hinaus verzinst wieder zurückgezahlt, so dass sich für den deutschen Steuerzahler ein akzeptables Geschäft ergibt.

Im Hinblick auf die Diskussion um die Einrichtung eines dauerhaften Euro-Stabiliätsmechanismus (ESM) werden wir darauf achten, dass der Gesetzgeber seine Haushaltsrechte nicht an Regierungs- oder supranationale Institutionen abgibt, sondern bei der Vergabe von Hilfskrediten weiterhin das letzte Wort behält.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann

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