Frage an Antje Tillmann

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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Marcel S. •

Frage an Antje Tillmann von Marcel S.

Hallo Frau Tillmann,

können sie mir erklären warum sie sich gegen eine Angleichung der OST-Renten an die WEST-Renten ausgesprochen haben?

Ich verstehe leider nicht warum jemand bei gleichem Gehalt, aufgrund seines Wohnortes mehr oder weniger Rente bezieht.

Ist es nicht diskriminierend wenn der Magdeburger, für gleiche Arbeit weniger Geld bekommt als der Münchner?

Oder noch besser Ost bzw. West Berliner? Hier wäre eine Argumentation auch sehr interessant.

[Bitte keine Beispiele mit Ost Rentnern die mehr Rente bekommen als ein West Rentner, wenn dieser auch mehr Arbeitsjahre auf seinem Rentenkonto hat. Wird ja gerne für Stimmung benutzt.]

Grüße M.S.

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CDU

Sehr geehrter Herr Sperrhake,

vielen Dank für ihre Anfrage zum Thema Rentenangleichung vom 13. August 2014. Die noch bestehenden Unterschiede werden in Ostdeutschland vielfach als unbefriedigend empfunden. Ich empfinde das genauso. Heutiges Rentenrecht bevorteilt Ostdeutsche aktive Beitragszahler. Heute gibt es einen Vorteil für ostdeutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die auszuzahlende Rente errechnet sich durch Multiplikation des aktuellen Rentenwerts Ost bzw. West mit den erworbenen Entgeltpunkten des Versicherten. Seit dem 1. Juli 2014 liegt der Rentenwert Ost bei 26,39 Euro und der Rentenwert West bei 28,61 Euro. Die Entgeltpunkte werden im Laufe des Erwerbslebens angesammelt. Dazu wird der Jahresverdienst, auf den Rentenversicherungsbeiträge zu entrichten sind, am durchschnittlichen westdeutschen Entgelt gemessen. Das Einkommen von Rentenversicherten in Ostdeutschland wird dann noch einmal hochgewertet, um den Unterschied zwischen dem Durchschnittsgehalt Ost und West auszugleichen. Durch die Hochwertung des Einkommens von Rentenversicherten in Ostdeutschland um den Faktor 1,1754 erwirbt ein ostdeutscher Beitragszahler nach dem geltenden Recht mit denselben Rentenbeiträgen einen höheren Rentenanspruch als ein Beitragszahler in Westdeutschland. Diese Hochwertung gleicht den derzeitigen Nachteil beim Rentenwert künftig mehr als aus.

Derzeit gibt es keinen Vorschlag zur Rentenangleichung, der realistisch und für Beitragszahler und Rentenempfänger in Ostdeutschland vorteilhaft ist. In ihrem Antrag „Angleichung der Renten in Ostdeutschland an das Westniveau sofort auf dem Weg bringen“ forderte die Partei DIE LINKE eine sofortige Angleichung der Renten in Ostdeutschland bei Beibehaltung der Hochwertung und einer Finanzierung der stufenweisen Steigerung mit Steuergeldern. Diese Angleichung soll bis 2017 abgeschlossen sein. Obwohl ich mich für eine Angleichung der Rentenwerte in Ost- und Westdeutschland ausspreche, habe ich gegen den Antrag der Partei DIE LINKE gestimmt. Das Stufenmodell der Partei DIE LINKE würde zu Mehrausgaben von jährlich 6 Mrd. € führen. Dies soll aus Steuermitteln ausgeglichen werden, diese Mittel stehen allerdings aktuell nicht zur Verfügung.

Angleichung bis 2020:
CDU/CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag zu einer schrittweisen Angleichung der Renten in Ost und West bekannt: „Zum Ende des Solidarpaktes erfolgt in einem letzten Schritt die vollständige Angleichung der Rentenwerte. Zum 1. Juli 2016 wird geprüft, wie weit sich der Angleichungsprozess bereits vollzogen hat und auf dieser Grundlage entschieden, ob mit Wirkung ab 2017 eine Teilangleichung notwendig ist.“ Erst vor wenigen Tagen hat Bundeskanzlerin Angela Merkel klargestellt, dass die ostdeutschen Renten bis spätestens 2020 an das Westniveau angeglichen werden sollen. Bis 2017 soll ein Gesetz beschlossen werden, das den Fahrplan zur vollständigen Angleichung der Rentenwerte in Ost und West festschreibt. Zudem ist zu erwarten, dass die Rentenerhöhung in den kommenden Jahren in Ostdeutschland höher als in Westdeutschland ausfallen wird. Hierdurch wird die Differenz weiter abnehmen. Bereits zum 1. Juli 2014 sind die Renten in den alten Bundesländern um 1,67 Prozent und in den neuen Bundesländern um 2,53 Prozentgestiegen. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 91,5 Prozent auf 92,2 Prozent des Westwertes.

Auch ich wünsche mir, dass wir möglichst bald eine Lösung für das Problem der Rentenangleichung finden können. Hierfür werde ich mich auch in Zukunft einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann, MdB

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