Frage an Antje Tillmann bezüglich Finanzen

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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Heike R. •

Frage an Antje Tillmann von Heike R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Tillmann,

die Bevölkerung wurde seinerzeit nicht gefragt, ob es den Euro will. Stattdessen wurde uns versprochen, dass sich niemand Sorgen machen muss, er sei sicher und stabil wie die D-Mark.
Es soll Verträge geben, dass die EU keine Haftungs- oder gar Transferunion ist.
Draghi versuchte die wirtschaftliche Lage schön zu reden.
Frankreich will die Schulden erhöhen, Italien sowieso.
Diese Politik lässt bei uns Immobilienpreise und Mieten "explodieren"
Die Krise im Bankensektor in Europa von Tag zu Tag verschärft, wie der Kurseinbruch des Branchenindex Stoxx Europe 600 Banks unmissverständlich widerspiegelt.
quelle: https://www.focus.de/finanzen/boerse/ausweglose-lage-ezb-chef-draghi-steckt-schwer-in-der-klemme_id_10058798.html
Frankreich und Italien verstoßen gegen die Schuldenbremse, die eigentlich zur Sicherung der Währung unabdingbar ist und Deutschland belibt der biedere Zahlmeister für alle? Sorry, diese EU verachte ich.
Frau Tillmann, Politiker, deren Versprechen wir vertraut haben, haben uns belogen. Die Reichen werden reicher, Politiker und Beamte werden vom Staat im Alter bestens versorgt. Aber wo bleibt der normale Steuerzahler, der nicht einmal mehr weiß wie und wovon er für die Rente vorsorgen soll?
Eine ganz persönliche Frage an Sie. Ich kenne viele arme Rentner, aber nicht einen einzigen, wirliche armen Pensionär. Wie sieht es da bei Ihnen aus?
Wieso eigentlich wettern die "alten bürgerlichen Parteien" eigentlich gegen die Pupullisten der AFD? Haben diese bürgerlichen Politiker mit ihrer katastrophalen Politik doch erst die Steigbügel der AFD gehalten. Oder glaubt die Poltik ernsthaft, dass diese gruselige AFD ansonsten hoch gekommen wäre?

Mit feeundlichem

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Sehr geehrte Frau Rogall,

danke für Ihre Anfrage.

Euro

Was unsere gemeinsame europäische Währung betrifft, bin ich um ihre Stabilität nicht besorgt. Was die europäische Politik versprochen hat, hat die Europäische Zentralbank in den ersten 20 Jahren ihres Bestehens erreicht: Der Euro ist stabil, mit einer durchschnittlichen jährlichen Inflationsrate von 1,7 Prozent sogar stabiler als die D-Mark mit jährlich 2,8 Prozent während ihres 50-jährigen Bestehens. Auch was den Außenwert des Euro zum Dollar betrifft, besteht seit 20 Jahren – trotz aller normalen Schwankungen über die Jahre – Stabilität: Der Wechselkurs steht aktuell bei rund 1,14 USD, Anfang 1999 waren es 1,17 USD.

Haushalte in Europa

Die von Ihnen angesprochenen Entwicklungen der öffentlichen Haushalte in Italien und Frankreich machen auch mir Sorgen. Es ist Aufgabe der Europäischen Kommission, hier auf Veränderungen hinzuwirken. Die Kommission hat im Falle von Italien bereits auch eine Absenkung des geplanten Defizits erreicht. Es ist aber zwingend notwendig, dass die Gespräche weitergehen und der Druck aufrecht erhalten bleibt. Allerdings sollte Deutschland hier nicht als Schulmeister auftreten. Denn Deutschland war 2003 das erste Land – gemeinsam mit Frankreich –, das der Auffassung war, sich in einer schwierigen nationalen politischen Situation nicht mehr an die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts halten zu müssen. Insgesamt betrachtet hat sich die Situation in Bezug auf die Haushaltsdefizite der europäischen Staaten aber auch leicht verbessert: Während das Defizit im Durchschnitt der EU-Mitgliedstaaten 2006 bei 1,6% und noch 2010 bei sogar 6,4% lag, konnte es EU-weit wie auch im Euroraum bis 2017 auf 1,0% gesenkt werden. Ebenso ist die nach der Finanzkrise gestiegene durchschnittliche Staatsverschuldung in der gesamten EU wie auch in der Eurozone seit 2015 wieder rückläufig.

Armut

Der beste Schutz gegen Armut ist aus meiner Sicht eine sichere Arbeitsstelle mit einem Gehalt, das zum Leben reicht und eine Vorsorge für das Alter ermöglicht. Unser Ziel ist es, dass es in Deutschland allen möglich sein soll, existenzsichernde Einkommen zu erzielen. Mit dem Mindestlohn wurde hierzu bereits ein Beitrag geleistet. Im Koalitionsvertrag haben wir festgehalten, dass unser gemeinsames Ziel die Vollbeschäftigung in Deutschland ist. Auch deshalb wollen wir Arbeit und Leben besser vereinbaren und unsere sozialen Sicherungssysteme modernisieren. Hierzu wollen wir 4 Mrd. € zusätzlich für neue Chancen in einem sozialen Arbeitsmarkt für langzeitarbeitslose Bürgerinnen und Bürger bereitstellen.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Einkommen der Rentnerinnen und Rentner auch in Zukunft berechenbar und angemessen sind. So werden wir in dieser Legislaturperiode eine Lebensleistungsrente einführen, die 10 Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs liegen wird, gleichzeitig haben wir die Mütterrente bereits ausgeweitet. Um versteckter Altersarmut entgegenzuwirken, sind Unterhaltsansprüche der Leistungsbezieher gegenüber ihren Angehörigen seit einigen Jahren erst ab einer Grenze von 100.000 € Bruttoeinkommen möglich. Die Angehörigen müssen aber erst dann Auskunft über die Höhe ihres Einkommens geben, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ihr Einkommen höher ist. Damit senken wir die Hürden für die Beantragung der Grundsicherung, die in der Vergangenheit aus Rücksichtnahme oder Scham gegenüber Verwandten oftmals unterblieben ist. Auch auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.

Ein Auseinanderdriften von Arm und Reich ist statistisch so nicht zu erkennen. Die Bundesregierung hat in ihrem letzten Armuts- und Reichtumsbericht dargelegt, dass das Armutsrisiko – gemessen am sog. Gini-Koeffizienten – zwar bis 2005 angestiegen ist, seither aber auf diesem Niveau – mit leicht fallender Tendenz – verharrt.

Altersvorsorge

Sie sprechen in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit der Menschen an, für die eigene Alterssicherung Vorsorge zu leisten. Hier zu Verbesserungen zu kommen, ist mir ebenfalls sehr wichtig. Neben den regelmäßigen Erhöhungen der Bestandsrenten in der gesetzlichen Rentenversicherung haben wir in der vergangenen Legislaturperiode daher insbesondere mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die betriebliche Altersvorsorge gestärkt. Bisher haben 60 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine zusätzliche Betriebsrente. Diese Quote wollen wir erhöhen.

Wir haben ein neues Arbeitgeber-Fördermodell für Geringverdiener eingeführt, um diese gezielt zu unterstützen. Dabei können Beschäftigte mit einem monatlichen Einkommen bis 2.200 € einen Arbeitgeberzuschuss von bis zu 480 € jährlich erhalten. Der Arbeitnehmer selbst muss nichts einzahlen, um von dem Arbeitgeberzuschuss zu profitieren. Eine künftig bessere Anerkennung der privaten Vorsorge von Geringverdienern zeigt sich in höheren Freibeträgen: Rund 200 € Betriebs-, Riester- oder sonstiger freiwilliger Zusatzrenten werden nicht auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angerechnet. Denn diejenigen, die selbst vorgesorgt haben, sollen besser dastehen als diejenigen, die nichts getan haben und sich im Zweifel auf die soziale Sicherung verlassen.

Auch die Beteiligung der Arbeitgeber bei der Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung haben wir weiter gestärkt. Arbeitgeber müssen für neue Betriebsrentenverträge die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge in pauschalierter Form von 15 Prozent in die betriebliche Altersversorgung ihrer Beschäftigten zahlen. Ab 2022 gilt dies auch für Bestandsverträge. Wir haben daneben einen neuen Durchführungsweg im Rahmen von Tarifverträgen – das sog. Sozialpartnermodell – ermöglicht. Die Ausgestaltung als reine Beitragszusage ermöglicht es, die Beiträge renditeorientierter anzulegen, um eine möglichst hohe Betriebsrente zu erwirtschaften.

Im Rahmen von Riester-Verträgen haben wir daneben die staatliche Zulagenförderung auf 175 € im Jahr angehoben. Nicht zuletzt wurde auch der steuerfreie Höchstbetrag auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung verdoppelt.

Entlastung der Steuerzahler

Niedrigere Steuern führen dazu, dass ebenfalls mehr für die Altersvorsorge zurückgelegt werden kann. Wir entlasten daher weiterhin die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und haben Folgendes im Koalitionsvertrag festgeschrieben: Wir heben das Kindergeld pro Kind ab 1. Juli 2019 um 10 € an. Eltern erhalten für das erste und das zweite Kind dann monatlich jeweils 204 €. Der Kinderfreibetrag steigt 2019 von 7.428 € auf 7.620 € und 2020 weiter auf 7.812 €. Wir haben darüber hinaus vereinbart, das Kindergeld 2021 nochmals um 15 € monatlich zu erhöhen. Mit den genannten Maßnahmen sowie der jährlichen Erhöhung des Grundfreibetrags und des jährlichen Ausgleichs der kalten Progression entlasten wir alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, insbesondere aber Familien bis 2022 um fast 35 Mrd. €. Hinzu tritt ab 2021 die versprochene jährliche Entlastung von 10 Mrd. € beim Solidaritätszuschlag.

AfD

Ich nehme es im Übrigen nicht so wahr, dass Vertreter der „alten bürgerlichen Parteien“ über die AfD pauschal wettern. Vielmehr haben wir den politischen Wettbewerb angenommen, der aber mit Argumenten ausgetragen werden muss. Man mag zu den Positionen der AfD stehen, wie man will. Bei rassistischen Beschimpfungen von Minderheiten – für die es sowohl in Landtagen als auch im Bundestag Beispiele gibt – hört es für mich auf.

Mit freundlichen Grüßen
Antje Tillmann MdB

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