Frage an Antje Tillmann bezüglich Bildung und Erziehung

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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Hans A. •

Frage an Antje Tillmann von Hans A. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Tillmann
Meine Frage ist: Wie stehen Sie dazu, daß Eltern, die sich entschieden haben ihre Kinder in eine Schule in freier Trägerschaft zu schicken, zwei mal Schulgeld bezahlen müssen, einmal über die Steuern und ein zweites mal über das Schulgeld? Würden Sie persönlich dafür einsetzen, daß diese Ungerechtigkeit gesetzlich geändert wird?

Zu dem evtl. Einwand, daß solche Eltern auch mehr Geld zur Verfügung haben, möchte ich konkret auf unsere Schule hinweisen, an der bestimmt genauso große soziale Unterschiede bestehen, wie an jeder andere Schule, es gibt dort gut verdienende Eltern, aber ein großer Prozensatz sind z.B. auch Sozialhilfeempfänger, haben aber trotzdem ihre Kinder in der Schule, weil sie es für richtig halten.
Eine gerechte Ordnung wäre, daß das Geld dem Kind folgt, egal wo es zur Schule geht, oder später studiert. Es soll nicht der Staat bestimmen, welcher Weg der richtige ist für die Kinder ist, sondern der Staat sollte meiner meinung nach das Recht auf Bildung gesetzlich sichern und den Rest den Eltern und den Bildungsinstitutionen überlassen.

Herzliche Grüße

Hans Arden

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CDU

Sehr geehrter Herr Arden,

nach Artikel 7, Abs. 4 des Grundgesetzes wird das Recht zur Errichtung von Schulen privater Trägerschaft gewährleistet. Sie sind dadurch Ausdruck der freiheitlichen Grundordnung der Bundesrepublik und wirken an der Bereicherung und Vielfalt des Bildungssystems mit. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland weist durch seinen föderalen Charakter die Gesetzgebungskompetenz für den Bereich Schule und Bildung den Bundesländern zu. Dies hat zur Folge, dass in den 16 Bundesländern teilweise unterschiedliche Organisationsformen für die Institution „Schule“, dementsprechend auch für die Schule in freier Trägerschaft, existieren. In allen Bundesländern gilt jedoch, dass auf Grund der Privatschulgarantie des Grundgesetzes ein Rechtsanspruch der Ersatzschulträger auf staatliche Finanzierung besteht. Die von Ihnen angesprochenen Steuern werden nach bundesdeutschem Recht zu einem festgelegten Schlüssel zwischen Bund, Ländern und Kommunen verteilt und in diesem Sinne stellen die geleisteten Steuern einen Beitrag zur Schulfinanzierung über die Länder dar. In den verschiedenen Bundesländern gelten nun verschiedene Rechtsordnungen der Mitfinanzierung von Schulen in privater Trägerschaft. In Nordrhein Westfalen beispielsweise erhält der Schulträger zwischen 85 und 94 Prozent der „fortdauernden Ausgaben“ (Personal- und Bewirtschaftungskosten) als Zuschüsse vom Staat/Land refinanziert. Dagegen hat sich in Hamburg das so genannte Bruttokostenmodell durchgesetzt, nach dem von den Kosten eines staatlichen Schülers ein Schulgeld abgezogen wird. Thüringen galt lange Zeit als ein Vorbild der Privatschulfinanzierung, denn hier wurden bei allgemeinbildenden Schulen 100% der vergleichbaren Personalkosten, ein Zuschlag zum Schulaufwand in Höhe des für staatliche Schulen festgesetzten Sachkostenbeitrags sowie 33% bis 60% der nötigen Baukosten erstattet. Notwendige Sparmaßnahmen der Landesregierung machen nun ein neues Modell der Zuschüsse pro Schüler erforderlich.

Allgemein gilt jedoch auch hier, dass der Bürger über seine Steuern die Schulbildung als solche mitfinanziert. Wie Sie es bereits ansprechen, ist jedoch die Entscheidung für eine Schule in privater Trägerschaft eine persönliche und orientiert sich an der in der entsprechenden Privatschulen vorherrschenden besonderen Prägung, die den Schulen in privater Trägerschaft die Chance bietet, religiöse Positionen, weltanschauliche Prägungen und besondere Wertvorstellungen in den Bildungsbereich einzubringen. Diese stellen im Rahmen der festgelegten staatlichen Schulaufsicht eine Abweichung, Erweiterung oder Veränderung der durch den Gesetzgeber erzielten Regelungen dar. Steuergelder werden für Vorhaben gewährt, die sich im Rahmen der demokratisch zustande gekommenen gesetzlichen Regelungen bewegen. Außerhalb dieses Bereiches kann jeder mit seinen eigenen Mitteln machen, was er will und damit zum Beispiel auch eine von der Regel abweichende Bildung finanzieren. Damit kommt, wie Sie es auch selbst schreiben, der Staat seiner Verpflichtung der Rechtssicherung auf Bildung nach, ermöglicht aber auch darüber hinaus weiterführende Angebote. Besonders die CDU/CSU fühlt sich, wie Sie in unserem Regierungsprogramm nachlesen können, dem Anliegen gleicher Bildungschancen für alle Kinder in besonderem Maße verbunden. So ist es auch dieses Privatschulmodell des Freistaates, das den Gedanken einer solidarischen Gemeinschaft hervorhebt, indem es die allgemeine Schulbildung finanzierbar erhält und einen zu starken Wettbewerbsdruck, der zum Verschwinden staatlicher Bildungseinrichtungen oder der Zunahme schulischer Ausstattungsdisparitäten führen könnte, verhindert.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann

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