Frage an Antje Tillmann bezüglich Verkehr

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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Ralf K. •

Frage an Antje Tillmann von Ralf K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Tillmann,

wann endlich wird auch das Straßennetz privatisiert? Es ist doch für einen möglichen Investor bestimmt gewinnbringender ein gut ausgebautes Straßennetz privat zu bewirtschaften als ein fast nicht mehr vorhandenes und kaputtes Schienennetz.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kuke,

ich habe Ihre Frage bereits im August des letzten Jahres beantwortet. Sollte Sie meine Antwort nicht zufriedengestellt haben, bitte ich Sie, Ihre Frage genauer zu formulieren.

Nach dem Grundgesetz stehen die Bundesfernstraßen im Eigentum des Bundes. Eine Privatisierung wäre nur über eine Grundgesetzänderung möglich, die nicht beabsichtigt ist. Zwar könnte der Staat durch den Verkauf Erlöse erzielen aber der Bürger müsste dann mit einer PKW-Maut rechnen. Die Bereitschaft der Bundesbürger, eine derartige Maut zu entrichten ist indes klein. Dies gilt umso mehr, als dass die Straßen mit Steuermitteln finanziert wurden und die Bürger durch die Maut ein zweites Mal zur Kasse gebeten werden. Eine solche Doppelbelastung wäre den Menschen in unserem Land nur schwer vermittelbar.

Ein besserer Weg, um die Belastung der Haushalte so gering wie möglich zu halten, sind die bereits angesprochenen sog. PPP-Projekte (Public-Private-Partnership). So sieht das sog. A-Modell (erstes bundesweites PPP-Autobahnprojekt) an der A 8 zwischen München und Augsburg vor, dass ein Privater einen Autobahnabschnitt ausbaut und für einen bestimmten Zeitraum in Stand hält. Im Gegenzug erhält er hierfür die LKW-Mauteinnahmen, die auf dieser Strecke erzielt wurden.

Ein anderes Mittel zur Senkung der Kosten (und damit zur Effizienzsteigerung) ist die Vereinfachung der Genehmigungs- und Bauphase von Bundesfernstraßen. So hat der Wirtschaftsrat der CDU festgestellt, dass 35 Prozent der notwendigen Mittel für Verwaltungskosten in der Genehmigungsphase und weitere 21 Prozent für sonstige Verwaltung und Gutachten benötigt werden. Es ist also ein effizienteres Planungsverfahren notwendig, das darauf ausgerichtet ist Kosten zu sparen. Dies könnte im Rahmen der Föderalismusreform II thematisiert werden. Denn solange die Länder die Straßen planen und der Bund für die Kosten aufkommt (Art. 90 Abs. 1 GG), sehen die Länder womöglich keinen Anreiz zum sparen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundliche Grüßen
Antje Tillmann

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