Frage an Antje Tillmann bezüglich Gesundheit

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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Henning R. •

Frage an Antje Tillmann von Henning R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Tillmann,

nun wurde durch die Bundesregierung der Kassenbeitragssatz auf 15,5 % festgesetzt, (die Kassen schreien reflexartig schon jetzt, dies sei zu wenig) gemäß einer solidarischen Grundeinstellung ist das einerseits verständlich. Andererseits haben wir ca. 220 Krankenkassen. Wieso belasten Sie und Ihre KollegINNen den Steuerzahler bevor Sie die Kosten senken? Wenn Sie schon für Einheitsbeiträge sind, warum sind Sie dann nicht dafür?
220 Krankenkassen bedeuten auch ebenso viele Vorstände, Geschäftsführer, Verwaltungseinheiten etc.
Warum müssen wir an jeder "Milchkanne" ein bzw. mehrere Krankenhäuser (Weimar, Bad Berka, Bad Sulza, Apolda und Erfurt; um nur einige in unmittelbarer Nachbarschaft zu nennen) haben?
Warum brauchen wir in Zeiten einer solch komplizierten Finanzlage noch eine komplizierte Gesundheitsreform, die nur wieder eines schafft: Mehr Kosten für den Bürger? Und warum entscheiden (fast) ausschließlich Privatversicherte über das Geld und die Beiträge der gesetzlich Versicherten?

Besten Dank für Ihre Antwort,

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ratajzak,

vielen Dank für Ihre Email. Gerne nehme ich hierzu Stellung.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich zum Ziel gesetzt, das deutsche Gesundheitswesen zukunftsweisend umzugestalten. Unsere Gesellschaft verändert sich und damit wir zukünftig eine gute Gesundheitsversorgung gewähren können, ist die Einführung des Gesundheitsfonds wichtig. Durch den Gesundheitsfonds erhält das System der gesetzlichen Krankenkassen ein bedeutendes Wettbewerbselement zum Vorteil der Versicherten. Endlich kann der Versicherte besser zwischen den Angeboten, Leistungen und der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Kassen vergleichen. Die Krankenkassen müssen über die Produkte, also über ihre Leistungen, konkurrieren. Bisher stand der Wettbewerb um die Höhe des Beitragssatzes im Vordergrund mit dem Ziel den jungen, gesunden Alleinstehenden durch gezielte Werbung zu gewinnen. Das wird sich zukünftig ändern, die Reform schafft einen echten Wettbewerb der Krankenkassen um die bessere Versorgung der Versicherten. Die Krankenkassen müssen stärker als bisher leistungsorientiert arbeiten und den Wünschen der Versicherten entsprechend unterschiedliche Versorgungsangebote zu unterschiedlichen Tarifen anbieten. Wie bisher haben die Versicherten die Möglichkeit, auch in Zukunft ihre Krankenkasse frei zu wählen. Der zukünftige Beitragssatz wird im Übrigen nicht durch den Gesundheitsfonds verursacht, sondern durch andere wesentliche Faktoren: Die demographischen Veränderungen, den technischen Fortschritt, das Ende der Budgetierung der ärztlichen Leistungen die medizinisch-technischen Entwicklungen, die steigenden Ausgaben für Arzneimittel, die Kosten für das ärztliche und pflegerische Personal in Krankenhäusern und die allgemeinen Kostensteigerungen. Eine umfassende und flächendeckende Gesundheitsversorgung mit dem Anspruch auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt für alle, wie sie die gesetzliche Krankenversicherung bietet, hat ihren Preis.

Sie führen auf, dass es in der Bundesrepublik zu viele Krankenkassen gibt. Am 17.10.08 stimmten die Abgeordneten über den Entwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) zu. Der Entwurf setzt einen Regelungsauftrag aus dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz um. Hiermit werden für alle Krankenkassen gleiche Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb geschaffen.
Die wesentlichen Regelungen des Gesetzentwurfs sind:

• Alle Krankenkassen werden zum 1. Januar 2010 insolvenzfähig. Die bisherige Ungleichbehandlung von bundes- und landesunmittelbaren Krankenkassen wird damit zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufgehoben. Die Haftung der Länder aus § 12 Abs. 2 InsO für Altersversorgungszusagen und Insolvenzgeld wird zum 1. Januar 2009 aufgehoben.
• Die Krankenkassen werden verpflichtet, für ihre Versorgungszusagen ein ausreichendes Deckungskapital im Zeitraum von längstens 40 Jahren zu bilden. Es bleibt dabei, dass jede Krankenkasse für die von ihr begründeten Pensionsverpflichtungen selbst aufzukommen hat.
• Im Hinblick auf die Bedeutung der Ansprüche der Versicherten, der Leistungserbringer sowie der Versorgungsempfänger sind jedoch Sonderregelungen geboten. Diese Betroffenen kann man nicht darauf verweisen, sich mit der Insolvenzquote zufrieden zu geben. Daher gilt, dass es für diese Verpflichtungen einen Haftungsträger geben muss. Das sind in erster Linie die Krankenkassen der Kassenart. Damit werden die Pensionslasten nicht zu Lasten anderer Kassenarten solidarisiert. Erst für den extrem unwahrscheinlichen Fall, dass die Krankenkassen der jeweiligen Kassenart nicht mehr in der Lage wären, diese Verpflichtungen zu bedienen, werden auch die Krankenkassen der anderen Kassenarten und damit die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt zur Haftung herangezogen. Diese Haftung gilt sowohl für Insolvenz- als auch für Schließungsfälle.
• Im Interesse der Versicherten und der Beschäftigten enthält der
Gesetzentwurf Maßnahmen, um einer Insolvenz oder Schließung vorzubeugen.
Dazu gehören vorrangig freiwillige vertragliche Regelungen über
Finanzhilfen innerhalb der Krankenkassen der Kassenart und nachrangig
finanzielle Hilfen aller Krankenkassen, die über den Spitzenverband
Bund zur Förderung von Fusionen gewährt werden.
• Künftig werden die für die Krankenkassen geltenden
Rechnungslegungsvorschriften stärker an die Bewertungsgrundsätze des HGB
angepasst. Hierdurch wird die Transparenz über die Finanzlage der
Krankenkassen verbessert.

Zu dem von Ihnen erwähnte Thema über die Anzahl der Krankenhäuser in Thüringen, erklärte Thüringens Gesundheitsminister Dr. Klaus Zeh, dass der 5. Thüringer Krankenhausplan keine Schließung von Krankenhäusern oder Krankenhausabteilung vorsieht und auch sonst nicht in die Belange der Krankenhäuser eingreife. Es erfolgt der Einstieg in eine neue Planungssystematik, die durch die Einführung des neuen Krankenhausentgeltsystems (so genannte "Fallpauschalen"/DRG) notwendig ist. Thüringen ist damit nach Sachsen-Anhalt das zweite Land, das einen entsprechend angepassten Krankenhausplan vorlegt. Künftig wird vom Land nicht mehr – wie bisher – eine bestimmte Anzahl von Betten pro Krankenhaus vorgegeben. Stattdessen werden lediglich die vorzuhaltenden Fachgebiete, die Standorte und die Versorgungsstufe verbindlich festlegt. Die Krankenhäuser erhalten somit eine größere Eigenverantwortung.
Die Krankenhausversorgung in Thüringen kostet allein den Krankenkassen rund
1,65 Milliarden Euro pro Jahr. Im Krankenhauswesen unseres Landes sind
25.000 Menschen beschäftigt. Deshalb wurde bei der Erstellung des 5.
Thüringer Krankenhausplanes großen Wert darauf gelegt, dass es zu einer
gemeinsamen Lösung aller Beteiligten kommt, die den Bedürfnissen der
Patienten und der Beitragszahler gerecht wird.
Thüringen verfügt derzeit über 41 Krankenhäuser mit rund 15.000 Betten. Die stationäre Versorgung der Patienten in Thüringen nach modernsten medizinischen Erkenntnissen bei einer hervorragenden medizintechnischen Ausstattung. Das Krankenhauswesen in Freistaat kann sich im nationalen und internationalen Vergleich sehen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann

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