Frage an Antje Tillmann bezüglich Senioren

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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Wolfgang W. •

Frage an Antje Tillmann von Wolfgang W. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Tillmann,

im Oktober 1989 wurde ich als Flüchtling der ehemaligen DDR in der Bundesrepublik aufgenommen. Ich bekam den Status Bürger der Bundesrepublik Deutschland.Da ich mich über den Zeitraum 18.05.1990
in dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten und dort gemeldet war, nahm ich an, daßdie Entgeldpunkte nach dem bis zum 30.06.1990 geltenden Recht ermittelt werden. D.h. die maßgeblichen Entgelte würden unter Anwendung der Tabellen des Fremdrentengesetz (FRG) festgestellt.
Durch Änderung im SGB VI wurde diese Leistung gestrichen. Da ich zum besagten Stichtag 30.06.1990 mich nicht in der ehemaligen DDR aufgehalten habe, wurde auch die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz gestrichen.
Dieses Unrecht betrifft viele anerkannte Asylanten der ehemaligen DDR. Das bedeutet wiederum, daß diejenigen, die mit der DDR gebrochen hatten und nicht zum Jahrgang 1936 gehören, schlechter gestellt werden, als die Brüder und Schwestern, die in der DDR gewartet haben, bis sich die politischen Verhältnisse zum Besseren wenden.
Wenn Sie diese Manipulation des Gesetzgeger für unakzeptabel halten, was wollen Sie tun, um diese Ungerechtigkeit an den Flüchtlingen zu beseitigen?

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Walz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Walz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen genannte Problematik ist mir bekannt. Ziel ist es, noch in dieser Wahlperiode Ergebnisse zu erzielen. Die Arbeitsgruppe "Arbeit und Soziales" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat mir mitgeteilt, dass zur Zeit die Prüfung der Renten-überlagerung von der DDR in die Bundesrepublik noch andauert. Diese Gespräche beinhalten auch die "Übersiedlerfallgruppe".

Wenn Sie mir Ihre Email-Adresse zukommen ließen, hielte ich Sie über die weitere Diskussion auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann

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