Frage an Antje Tillmann bezüglich Recht

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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Jan E. •

Frage an Antje Tillmann von Jan E. bezüglich Recht

Erstmal Danke für Ihre Antwort,

sie sprachen in Ihrem Text an, das Instrumente, die bereits bei den LKA´s vorhanden sind, nun auch für das BKA ermöglicht werden sollen z.B. die Teile die umgangssprachlich unter "heimliche Onlinedurchsuchung" zusammengefasst sind.
Der Punkt dabei ist, diese Mittel liegen bereits bei den LKA´s vor, so das diese Daten auch vom BKA genutzt werden können.
Des weiteren haben die bereits vorhandenen Mittel doch in der Vergangenheit doch schon sehr erfolgreich eingesetzt werden können. Das heißt, warum soll bei einem ohnehin wiedermal nicht ausgeglichenen Haushalt zusätzliche Mittel in Milliardenhöhe für etwas ausgegeben werden, das bereits auf Landesebene vorhanden ist. Und die Schätzung von voraussichtlich 5 bis 10 Massnahmen pro Jahr ist wohl auch nicht ganz zutreffend. Wenn einmal solche Massnahmen möglich sind, so wird innerhalb kürzester Zeit der Bereich Terrorismus sehr weit ausgelegt werden.
Ein schönes Beispiel für unsinnigen, völlig überzogenen und grundgesetzverletzenden Einsatz von Überwachungsinstrumenten ist ja bereits bekannt,
http://annalist.noblogs.org/ , der Fall Andrej Holm und Anna Roth sollte Ihnen ja bekannt sein, genauso wie das Beispiel von Dr. Rolf Gössner.
In diesem Sinne frage ich mich wie man ein Gesetz beschließen kann, das fernab jeder Rechtsstaatlichkeit ist, vom Bundesrat gekippt, von einem Großteil der Bevölkerung abgelehnt und spätestens von Verfassungsgericht "zerhackt" wird.
Mal ganz davon abzusehen, das das Totschlagargument, vom jederzeit, überall möglicherweise stattfindenden Terroranschlag auch inzwischen beweiskräftig widerlegt wurde, unter anderem von verschiedenen öffentlichen Stellen.
Für mich weißt das BKA-Gesetz unwahrscheinlich viele Parallelen zu Gesetzen aus anderen Zeiten in Deutschland auf.
in diesem Sinne hoffe ich auf ein paar konkrete Antworten.

mit freundlichen grüßen

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CDU

Sehr geehrter Herr Eichelmann,

vielen Dank für Ihre weitere Stellungnahme zum BKA-Gesetz.

Bisher hat es gut geklappt, dass die Länder für die Abwehr der Gefahren aus dem internationalen Terrorismus verantwortlich sind. Im Zuge der Föderalismusreform wurde beschlossen, auch dem Bundeskriminalamt eine polizeiliche Gefahrenabwehrbefugnis zu geben. Es gab 2006 dazu mit breiter Mehrheit die Entscheidung von Bund und Ländern, natürlich unter jetziger Beachtung des Bundesverfassungsgerichtsurteils.

Die Länder hatten keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf vorgebracht. Zudem hat die Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag gezeigt, dass die Kritik am BKA-Gesetzentwurf haltlos ist.

Wie sie wissen, haben mehrere SPD-Landespolitiker angekündigt, der BKA-Novelle im Bundesrat nicht zustimmen zu wollen, obgleich die Sozialdemokraten das BKA-Gesetz im Bundestag verabschiedet haben. Sollte es zu einem Verfahren im Vermittlungsausschuss kommen, werden wir auch dort Lösungen finden. Das ist aber kein Beinbruch. Wir haben jetzt mehr als zwei Jahre das Gesetz intensiv beraten.

Unterstreichen möchte ich, dass der Staat mit diesem Gesetz keinesfalls alles überwachen will und das BKA keine Superbehörde ist. Bei der Onlinedurchsuchung geht es um die Möglichkeit des BKA, mit der technischen Entwicklung im Kommunikationsbereich Schritt halten zu können. Kommunikation findet - gerade auch im internationalen Bereich - zunehmend weniger über Telefon und dafür mehr über Internet und E-Mail statt. Diese wurden von der Vorgängerregierung im Bund, aber auch in den Bundesländern in entsprechender Anwendung vorhandener Regeln kontrolliert, bis der BGH diese Praxis wegen fehlender Rechtsgrundlage stoppte. Diese neue Rechtgrundlage stellt das neue Gesetz jetzt dem BKA zur Verfügung, so wie die Bundesländer für ihre Polizisten entsprechende Rechtsgrundlagen geschaffen haben oder noch schaffen wollen.

Wir werden nach Ablauf von 5 Jahren eine Beurteilung derjenigen Vorschriften vornehmen lassen, die wirklich Neuregelungen darstellen. Hierbei geht es um die Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes gegenüber den Landespolizeibehörden.

Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass uns stets bewusst war, dass wir mit der Schaffung der neuen Eingriffsmöglichkeit auch zu beachten haben, dass nicht unnötig in die Rechte unserer Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird. Es gibt hohe Eingriffsschwellen für das Tätigwerden des BKA, die ich Ihnen in meiner vorherigen Antwort dargestellt habe.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann

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