Frage an Antje Tillmann bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Antje Tillmann
CDU
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Frage von Annette H. •

Frage an Antje Tillmann von Annette H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Tillmann,
ich wüßte gern, wie Sie zum BKA-Gesetz im Vermittlungsausschuß stehen. Der Wegfall des Zeugnisverweigerungsrechtes und des Informantenschutzes für Journalisten ist ein massiver Angriff auf die Pressefreiheit. Denn oftmals sind es Journalisten, die Skandale und Misstände aufdecken, nicht Abgeordnete oder Juristen. Deshalb meine Auffoederung: Das Berufsgeheimnis für Journalisten muß genauso gewahrt werden wie die Berufsgeheimnisse der Abgeordneten und Strafverteidiger. Lehnen Sie das Gesetz ab! Oder schaffen Sie es wenigstens, dass die Berufsgeheimnisse der Journalisten genau so zu schützen sind, wie die Berufsgeheimnisse von Abgeordneten und Strafverteidigern.

Mit freundlichen Grüßen
Annette Hauschild

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Sehr geehrte Frau Hauschild,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bundestag und Bundesrat haben sich im Vermittlungsausschuss bezüglich des BKA-Gesetzes auf nachfolgende Punkte verständigt:

1) Es wurde klargestellt, dass das BKA im Rahmen seiner Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus auch für die Aufgabe der Straftatenverhütung nur in den Fällen zuständig ist, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um die Übernahme ersucht hat.

2) Die Eilfallregelung bei der Online-Durchsuchung wurde ersatzlos gestrichen. Eine solche Maßnahme kann demnach nur auf Antrag des Präsidenten des BKA oder seines Vertreters durch Gericht angeordnet werden.

3) Die bei einer rechtmäßigen Online-Durchsuchung erhobenen Daten sind nicht erst im Streitfall, sondern von vorneherein unter der Sachleitung des anordnenden Gerichts unverzüglich vom Datenschutzbeauftragten des BKA auf Inhalte durchzusehen, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen und sodann unverzüglich zu löschen. Die Verwertung solcher Daten ist nicht zulässig.

4) Die Vorschriften zum Zeugnisverweigerungsrecht bleiben unverändert.

Im Bezug auf Ihr Anliegen kann ich Ihnen leider keine positive Nachricht übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann

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