Wie schätzen Sie 3 Jahre nach der Verabschiedung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG die damaligen Verhandlungen ein? Wären Sie heute bereit, den Inhalt der Gespräche mit der SPD offen zu legen?

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Antje Tillmann
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Frage von Thomas P. •

Wie schätzen Sie 3 Jahre nach der Verabschiedung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG die damaligen Verhandlungen ein? Wären Sie heute bereit, den Inhalt der Gespräche mit der SPD offen zu legen?

Sehr geehrte Frau Tillmann,

vor genau 3 Jahren wurden die § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (Termingeschäfte) und Satz 6 (Totalverluste) vom Bundestag beschlossen.

Wenn man der heutigen Auffassung des BFH bzgl. § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (Aktienverluste) folgt, sind Satz 5 und Satz 6 sehr wahrscheinlich auch als verfassungswidrig zu sehen.

Die Verfassungswidrigkeit war vermutlich auch in den damaligen Verhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD ein Thema.

Wie sehen Sie aus heutiger Sicht die "Nachgiebigkeit" von CDU/CSU gegenüber dem Verhandlungsführer der SPD, dem Abgeordneten Lothar Binding?
War das "Drohpotenzial" damals wirklich so groß oder hatte Herr Binding einfach besser gepokert?

Wären Sie heute bereit, die damaligen Gespräche in groben Zügen offen zu legen? Lothar Binding war die Verfassungswidrigkeit seiner Vorschhläge vermutlich bewußt. Müsste man solch ein Verhalten nicht zumindest heute kritisch aufarbeiten?

Mit freundlichen Grüßen

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CDU

Sehr geehrter Herr P.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich beteilige mich nicht länger am Portal abgeordnetenwatch.de. Um Ihre Frage dennoch zu beantworten, bitte ich um Mitteilung Ihrer E-Mail-Adresse an antje.tillmann@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Antje Tillmann MdB

 

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